Mir liegt eine Abmahnung der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, München zur Prüfung vor. WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München vertritt die Rechteinhaberin. Die Kanzlei mahnt mit Schreiben vom 28.03.2014 eine Privatperson als Inhaber eines Internetanschlusses ab.
Gegenstand der Abmahnungen ist ein illegales Tauschbörsenangebot über einen Internetanschluss zum Film Nymphomaniac 2. Dies ist geschehen über die Internet Tauschbörse (P2P Netzwerk) bittorrent.
Update 21.05.2015
Sie haben auch eine Abmahnung der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, München vom 21.05.2015 erhalten? Auch hier vertritt die Kanzlei WALDORF FROMMER aus München die Rechteinhaberin.
Gegenstand dieser Abmahnungen ist ein illegales Tauschbörsenangebot über einen Internetanschluss zum Film Stephen King’s A Good Marriage. Stattgefunden hat dieser Vorfall über die Internet Tauschbörse (P2P Netzwerk) bittorrent. Der Zeitpunkt des Tatvorwurfs liegt im April 2015.
Als Ermittlungsunternehmen zur Feststellung der angeblichen Rechtsverletzung ist die Firma ipoque GmbH genannt, die den Datenverkehr über das Tauschnetzwerk bittorrent angeblich beweissicher aufgezeichnet hat.
Forderungen der Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH
Die WALDORF FROMMER Abmahnung beruft sich unter ausführlicher Darlegung der Sach- und Rechtslage auf urheberrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche. Dies wegen der Rechtsverletzungen an den jeweils genannten Werken. Die Kanzlei WALDORF FROMMER fordert den Betroffenen dazu auf, unter kurzer Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Ferner fordert sie auf, einen pauschalen Schadensersatzbetrag von 815,- € zu zahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Was tun gegen eine Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH
Bei einem derartigen Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, um zu entscheiden, wie in den Fällen weiter zu verfahren ist. Es empfiehlt sich meistens nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen. Ferner ist nicht zu empfehlen, die von den Rechtsanwälten WALDORF FROMMER vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden. Wenn Ihnen kein Vorwurf als Täter der Handlung oder Störer als Anschlussinhaber zu machen ist und keine Rechtsverletzung vorliegt, sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten. In anderen Fällen muss kurzfristig eine alternative Lösung gefunden werden.
Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.
Fragen kostet nichts!
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