Mir liegt eine Abmahnung der Astragon Entertainment GmbH zur rechtlichen Prüfung vor. Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin vertritt für die Rechteinhaberin wegen Urheberrechtsverletzung. Betroffen ist der Inhaber eines Internetanschlusses. Es geht um Filesharing des Computerspiels The Hunter: Call of the Wild im Januar 2018.
Abmahnung Astragon Entertainment GmbH – Hintergrund
Die Astragon Entertainment GmbH hält nach eigenen Angaben die ausschließlichen deutschlandweiten Nutzungsrechte (§§ 15 ff., 31 UrhG) an dem Computerspiel mit dem Titel „The Hunter: Call oft he Wild“: Sie kann daher Dritten die Nutzung der Rechte verbieten.
Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte ist von der Astragon Entertainment GmbH beauftragt worden, die Überwachung sog. P2P Netzwerke oder auch Filesharingnetzwerke zu überwachen. Die Kanzlei wird dabei von einem technischen Dienstleister unterstützt. Dieser hat ermittelt, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die streitgegenständliche Datei des Computerspiels herunter- oder hochgeladen hat.
Abmahnung Astragon Entertainment GmbH – Was wird gefordert?
Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen elf Tagen gefordert. Ferner ein Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € als pauschaler Schadensersatz zur Abgeltung aller Ansprüche, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.
Im Rahmen der obigen Gesamtforderung sind die Anwaltskosten mit 672,50 € beziffert. Dies nach einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 €. Letzterer setzt sich aus 1.000,00 € für die Unterlassung und 5.000,00 € für den Schadensersatz zusammen.
Abmahnung – Was tun?
Sie können mir gerne Ihre Abmahnung Astragon Entertainment GmbH unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.
Fragen kostet nichts!
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Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen. Auch nicht die von NIMROD Rechtsanwälte vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können lebenslange und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden.