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Mir liegt eine Abmahnung vom 02.03.2018 der Berlin Media Art JT e. K. zur Begutachtung vor. Es mahnt Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg für die Rechteinhaberin ab. Betroffen ist ein Anschlussinhaber wegen einer über seinen Internetanschluss im Dezember 2017 durchgeführten illegalen Verbreitung des Erotikfilms “GGG devot No. 051”.

Abmahnung Berlin Media Art JT e. K. – Hintergrund

Die Berlin Media Art JT e. K. ist nach eigenen Angaben Hersteller (Produzent) und Rechteinhaber des Filmwerks „GGG devot No. 051“. Sämtliche Filme werden unter dem eigenen Label veröffentlicht. Bei den Filmwerken handele es sich stets um persönliche geistige Schöpfungen i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhG und um urheberrechtlich geschützte Laufbilder gemäß § 95 UrhG.

Durch nicht erlaubte Vervielfältigungen und Verbreitungen der Filmwerke der Berlin Media Art JT e. K. im Internet würden dieser sehr empfindliche Einbußen entstehen. Aus diesem Grund sei eine externe Firme mit der Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf den verschiedenen Internettauschbörsen beauftragt. Im Rahmen einer solchen Recherche sei man auf die Urheberrechtsverletzung des Abgemahnten gestoßen.

Abmahnung Berlin Media Art JT e. K. – Was wird gefordert?

Mit der Abmahnung wird im aktuellen Fall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen zehn Tagen sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 € als pauschaler Schadensersatz zur Abgeltung aller Ansprüche gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Im Rahmen der obigen Gesamtforderung werden die Anwaltskosten mit 215,00 € netto nach einem Gegenstandswert in Höhe von 1.634,72 € beziffert.

Abmahnung – Was können Sie tun?

Die Abmahnung einer derartigen Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharings durch Rechtsanwalt Sarwari ist ernst zu nehmen und nicht achtlos beiseitezulegen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und die von Rechtsanwalt Sarwari vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Derartige Erklärungen können lebenslange und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden.


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