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Mit Schreiben vom 10.01.2018 mahnt Frau Manuela Fleischer aus Rosengarten über Rechtsanwalt Andreas Gerstel aus Greven eine durch uns vertretene eBay-Händlerin ab. Anlass für die Abmahnung ist ein fehlender Link zum Hinweis auf die OS-Plattform.

Abmahnung Manuela Fleischer – Hintergrund

Frau Manuela Fleischer vertreibt nach eigenen Angaben Kfz-Zubehör auf dem Onlinemarktplatz eBay. Frau Manuela Fleischer behauptete ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien. Sie hat laut Rechtsanwalt Gerstel festgestellt, dass die Abgemahnte bei ihren eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben verstößt.

Seit dem 01.09.2016 steht die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft. Damit besteht seit dem 01.09.2016 für Händler bei eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht ist der Abgemahnte nur unzureichend nachgekommen. In seinen Angeboten befindet sich zwar ein solcher Hinweis, allerdings ohne einen Hyperlink zur entsprechenden OS-Plattform. Nach herrschender Rechtsprechung genügt der bloße Hinweis ohne einen anklickbarer und weiterführender Link nicht aus.

Abmahnung Manuela Fleischer – Forderungen

Rechtsanwalt Gerstel fordert die abgemahnte Onlinehändlerin auf, innerhalb von neun Tagen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Abmahnkosten erhebt er zunächst nicht. Erfahrungsgemäß erfolgt dies allerdings durch Rechtsanwalt Gerstel nach Abgabe einer Unterlassungserklärung. Im vorliegenden Fall dürften dies 1.171,67 € auf der Basis eines Gegenstandswertes von 20.000 € sein.

Was können Sie gegen die Abahnung tun?

Es ist ein rechtliches Risiko, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies kann auch ein Schuldeingeständnis bedeuten. Zunächst muss sichergestellt sein, dass kein weiterer Verstoß erfolgt. Dies einzuhalten, kann schwierig sein, insbesondere wenn man als Onlinehändler eine Vielzahl von Produkten vorhält oder auch auf mehreren Handelsplattformen aktiv ist.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung führt in der Regel zu einem langjährig gültigen Unterlassungsvertrag. Im Falle eines erneuten Verstoßes besteht dann eine Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe von etwa 3.000,00 € – 5.000,00 €. Im Rahmen dieses Unterlassungsvertrages haftet der Unterlassungsschuldner auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen, die die Webseiten möglicherweise pflegen. Wenn Sie ein derartiges Haftungsrisiko nicht übernehmen wollen, so beraten wir Sie gerne über alternative Reaktionsmöglichkeiten.

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Frau Manuela Fleischer erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich zur Verfügung. Im Zuge dessen überprüfe ich die Abmahnung und zeige Ihnen die Handlungsmöglichkeiten auf.


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