Die Karneval und mehr GmbH aus Münster, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven aus Münster, lässt mit Abmahnung vom 18.05.2017 wegen diverser Wettbewerbsverstoße im Onlinehandel abmahnen.
Abmahnung Karneval und mehr GmbH – Rechtlicher Hintergrund
Gegenstand der Abmahnung der Karneval und mehr GmbH sind diverse Wettbewerbsverstöße
- wegen einer widersprüchlichen Widerrufsbelehrung,
- fehlender Hinweise über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
- sowie Hinweise darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
- sowie Informationen darüber, wie er mit den ihm zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann.
- Schließlich sei der Link auf die OS-Schlichtungsplattform nicht anklickbar
Dadurch seien Unterlassungsansprüche gem. §§ 8, 3, 3a UWG iVm. Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB, Art. 246 c Nr. 1-3 EGBGB, Art. 14 ODR-Verordnung gegeben.
Abmahnung Karneval und mehr GmbH – Was wird gefordert?
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb von einer Woche sowie die Erstattung von Anwaltshonorar in Höhe von 1.358,86 € inkl. Post- und Telekommunikationspauschale und Mehrwertsteuer, berechnet nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 €.
Abmahnung Karneval und mehr GmbH – Was können Sie tun?
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Karneval und mehr GmbH erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.