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Mir liegt eine Abmahnung der Karneval und mehr GmbH aus Münster zur Prüfung vor. Die Rechteinhaberin vertreten die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven aus Münster. Diese lassen mit Abmahnung vom 18.05.2017 wegen diverser Wettbewerbsverstoße im Onlinehandel abmahnen.

Abmahnung Karneval und mehr GmbH – Rechtlicher Hintergrund

Gegenstand der Abmahnung der Karneval und mehr GmbH sind diverse Wettbewerbsverstöße

  • wegen einer widersprüchlichen Widerrufsbelehrung,
  • fehlender Hinweise über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • sowie Hinweise darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
  • sowie Informationen darüber, wie er mit den ihm zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann.
  • Schließlich sei der Link auf die OS-Schlichtungsplattform nicht anklickbar

Dadurch seien Unterlassungsansprüche gem. §§ 8, 3, 3a UWG iVm. Art. 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB, Art. 246 c Nr. 1-3 EGBGB, Art. 14 ODR-Verordnung gegeben.

Abmahnung Karneval und mehr GmbH – Was wird gefordert?

Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb von einer Woche. Ferner fordern sie die Erstattung von Anwaltshonorar in Höhe von 1.358,86 € inkl. Post- und Telekommunikationspauschale und Mehrwertsteuer, berechnet nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 €.

Update 16.10.2017

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Karneval und mehr GmbH aus Münster vom 16.10.2017 zur Prüfung vor. Vertreter sind die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven aus Münster. Hintergrund sind die Vernachlässigung von gesetzlichen Informationspflichten.

Abmahnung – Rechtlicher Hintergrund

Gegenstand der Abmahnung der Karneval und mehr GmbH sind diverse Wettbewerbsverstöße im Rahmen der Information von Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften wegen

  • fehlenden Hinweises über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • sowie Hinweise darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
  • sowie Informationen darüber, wie er mit den ihm zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
  • einer widersprüchlichen Widerrufsbelehrung;
  • ungenügendem Impressums;
  • nicht anklickbarem Links auf die OS-Schlichtungsplattform.

Durch die vorstehenden Umstände seien Unterlassungsansprüche gem. §§ 8, 3, 3a UWG i. V. m. Artikel 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB, Artikel 246c Nr. 1 – 3 EGBGB, § 5 TMG, Artikel 14 ODR-Verordnung gegeben.

Was fordert die Abmahnung?

Ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb von einer Woche. Ferner die Erstattung von Anwaltshonorar in Höhe von 1.358,86 € inkl. Post- und Telekommunikationspauschale und Mehrwertsteuer gefordert (Gegenstandswert von 30.000,00 €).

Abmahnung Karneval und mehr GmbH – Was können Sie tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Karneval und mehr GmbH erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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