Mir liegt eine Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) zur Prüfung vor. Die Deutsche Umwelthilfe darf abmahnen, da sie offiziell in die Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) aufgenommen wurde.
Es erhalten Autohäuser, Immobilien-Makler oder Verkäufer von Elektrogeräten Abmahnungen, die mit ihrer Werbung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe – Hintergrund
Die DUH verlangt die Unterlassung der monierten Werbung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (UVE) und Kostenersatz von 245,- €.
Bei den Wettbewerbsverstößen geht es um Verstöße gegen EU-Verordnungen zur Energiekennzeichnung.
- Kfz-Händler müssen bei Neuwagen ausführliche Angaben zum durchschnittlichen Verbrauch des angebotenen Fahrzeugs machen.
- Immobilien-Makler müssen etwa die Verordnung zur Energieverbrauchs-Kennzeichnung einhalten und hierbei insbesondere alle Angaben zu wesentlichen Energieträgern für die Heizung in ihrer Werbung angeben.
- Verkäufer von Elektrogeräten müssen allgemeine Energieeffizienzangaben machen. Betroffen davon sind Spülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie TV-Geräte, Computer-Monitore und Displays.
Vertragsstrafen
Mir liegen auch mehrere Fälle vor, in denen die DUH Vertragsstrafen von 5.001,00 € und mehr fordert, wegen Verstößen gegen die Unterlassungserklärung. Die Betroffenen sollen dann eine erweiterte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie Kosten zahlen.
Warum erhalte ich eine Abmahnungen der Deutsche Umwelthilfe e.V.?
Die DUH hat sich auf die Fahne geschrieben, sich um Umwelt- und Verbraucherschutz zu kümmern. Saubere Ressourcen wie Luft und Wasser sichern das Leben und die Gesundheitsvorsorge der Menschen. Umweltschutz bedeutet, den gesetzlich festgelegten Schutz der Menschen vor den Auswirkungen der Umweltbelastungen zu beachten.
Mit einer Abmahnung soll der Versuch unternommen werden, einen Rechtsstreit ohne ein gerichtliches Verfahren zu beenden. Die Mitarbeiter recherchieren den Rechtsvorwurf recht genau und fordern den Betroffenen entsprechend auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine unverbindliche Vorformulierung liegt dem Abmahnschreiben bei.
Die UVE soll erreichen, dass der Betroffene die gesetzlichen Vorschriften ab sofort einhält. Im Wiederholungsfall soll für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe von 5.001,00 € bezahlt werden.
PKW-Händler müssen Emissionen in Anzeigen angeben
Für Autohändler von Neuwagen gilt die Verordnung über Verbraucherinformationen zum Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV). Ein Wettbewerbsverstoß liegt vor, wenn die nach § 5 Pkw-EnVKV notwendigen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen gänzlich fehlen.
Makler muss über EnEV informieren
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, gem. den Urteilen vom 05.10.2017 – I ZR 229/16 und I ZR 232/16, I ZR 4/17) liegt eine Irreführung der Verbraucher vor, wenn Makler in ihrer Werbung die Pflichtangaben nach § 16a EnEV weglassen.
Hierbei handele es sich um wesentliche Informationen gem. § 5 a Abs. 2 UWG. Einem Immobilienmakler obliegt beispielsweise die Pflicht, die Bestimmungen der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EnEV) einzuhalten. Das bedeutet, dass sie in ihrer Werbung Angaben zu den für die Heizung wesentlichen Energieträgern machen müssen.
Sonstige Verbraucher müssen über die Energieeffiziensklassen informiert werden
Ab dem 01.03.2021 gelten eine neue Kennzeichnung und Beschaffenheit energieverbrauchsrelevanter Produkte. Das einheitliche Energielabel teilt Haushaltsgroßgeräte in die Energieverbrauchsklassen A bis G ein. Der grüne Pfeil mit dem „A“ steht für das effizienteste Gerät, der rote mit dem „G“ stellt den größten Energiefresser dar.
Auch in der Werbung muss ab 1. März 2021 auf die Effizienz eines Produktes deutlicher hingewiesen werden. Die Effizienzklasse muss in einer Schriftgröße genannt werden, die mindestens der Schriftgröße des Preises entspricht. Die versteckte Werbung mit klein geschriebenen, für den Verbraucher ungünstige Energieeffizienzklassen ist damit vorbei.
Richtig reagieren auf eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe
In den letzten Jahren hat die Deutschen Umwelthilfe hauptsächlich Mandanten zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert (z. B.10.002 €). Dies deshalb, weil sie gegen die zuvor unterschriebene Unterlassungserklärung einmal oder mehrfach verstoßen haben.
Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist die Angelegenheit aber noch lange nicht erledigt. Ich habe hier bereits mehrere Fälle vertreten, in denen es um die Verhandlung von Vertragsstrafen ging. Es geht also nicht nur um 245,00 € Abmahnkosten, sondern um nicht unerhebliche Vertragsstrafen.
Handlungsempfehlung: Zur Abgabe einer, wenn auch (modifizierten) Unterlassungserklärung, kann ich nicht raten. Dies ist zwar teurer als die vom DUH geforderten Abmahnkosten, jedoch am Ende aller Tage viel billiger, wenn es bei Ihnen zu Verstößen gegen die Unterlassungserklärung kommt. Eine einstweilige Verfügung kostet nur etwa 2.000,00 €. Wenn das Gericht im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld festsetzt, ist das in der Regel niedriger als die vereinbarte Vertragsstrafe.
Abmahnung erhalten, was tun?
Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.
Mir lagen bereits mehrere Fälle vor, in denen die Deutsche Umwelthilfe eine Vertragsstrafe von € 5.001,00 für einen Verstoß forderte. Diese Vertragsstrafe könnte weit überhöht sein. Ich konnte diese Forderung mit der richtigen juristischen Argumentation erheblich reduzieren.
Fragen kostet nichts!
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