Skip to main content

Mir liegen mehrere Abmahnungen des Online Fair Trade e.V. aus Werl zur Prüfung vor. Die Abmahnungen sind nahezu wortgleiche. Die Abmahnwelle des Abmahnvereins läuft seit Dezember 2017.

Abmahnung Online Fair Trade e.V. – Sachverhalt

Der Online Fair Trade e. V. gibt an, nach § 8 Abs. 3 UWG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG dazu berechtigt zu sein, im Interesse seiner Mitglieder Wettbewerbsverstöße zu ahnden und abzumahnen. Das Geschäftsumfeld seiner Mitglieder umfasse unter anderem den Import und Export sowie Verkauf von Kleidung, Motorrad- und Autoteilen nebst Zubehör, Werkzeug und Werkstattbedarf, Elektronikartikeln sowie Handyzubehör und Sport- und Freizeitgeräten nebst Zubehör.

Nach den Feststellungen des Online Fair Trade e.V. haben die von den Abmahnungen Betroffenen regelmäßig Waren aus dem Bereich Automobilzubehör bei eBay zum Verkauf angeboten. Dabei sei vergessen worden, im Impressum notwendige Hinweise auf die Online-Plattform der EU zur Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) einzustellen. Teilweise werden auch Privatanbieter in Anspruch genommen, die aufgrund der Anzahl an Verkaufsangeboten von Neuware wie ein gewerblicher Händler zu behandeln seien.

Der fehlende Hinweis sei nach der Verordnung der EU Nr. 524/2013 (Art. 14) zwingend, sodass bei dessen Mißachtung ein Wettbewerbsverstoß gegen Vorschriften des UWG vorliege.

Der Online Fair Trade e.V. sei nach eigenen Angaben deshalb beauftragt, diese wettbewerbsrechtlichen Verstöße abzumahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufzufordern. Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) habe derjenige einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung, dessen Interessen durch unlautere oder irreführende Handungen beeinträchtigt werde. Darüber hinaus erlange der Betroffene der Abmahnung einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil, indem er sich nicht den für Unternehmer gültigen Informationspflichten unterwerfe – wie dies ein Unternehmer tun müsse.

Abmahnung Online Fair Trade e.V. – Was wird gefordert?

Der Online Fair Trade e.V. verlangt von den Abgemahnten der Abmahnung unter kurzer Fristsetzung

Angebote, bei denen Waren aus dem Geschäftsfeld der Vereinsmitglieder, bei denen wettbewerbswidrig die Verbraucher nicht auf die Online-Streitschlichtung hingewiesen werden, zu löschen und zu erklären, dass keine weiteren Waren aus dem Geschäftsfeld der Mitglieder im Rahmen der Internetplattform eBay angeboten werden, ohne dass sich der abgemahnte Händler den wettbewerbsrechtlichen Regelungen eines Unternehmers ordnungsgemäß unterwerfe, wie z.B. durch eine ordnungsgemäße Wiedergabe der in der EU-Verordnung 524/2013 genannten Online-Streitschlichtung und der Einräumung der gegenüber Verbrauchern garantierten Gewährleistungsrechte.

Der Abmahnung liegt eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei

Schließlich werden unter dem Gesichtspunkt der Kostenerstattung gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 UWG Abmahnkosten in Höhe einer Kostenpauschale von 184,45 € zur Zahlung auf das Konto des Online Fair Trade e.V. gefordert.

Abmahnung – Was können Sie tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung des Online Fair Trade e.V. erhalten haben, wenden Sie sich gerne unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung an meine Kanzlei. Es sollte gut überlegt werden, ob eine langjährig gültige Unterlassungserklärung an einen Abmahnverein abgegeben wird. Die Abmahnungsbefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG wirft durchaus Zweifel auf. Zudem drängen sich bei Art und Weise der Abmahnungen auch Rechtsmißbrauchserwägungen auf.

Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung des Online Fair Trade e.V. über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies z.B. bei der zukünftigen Gestaltung Ihres eBay Shops oder online Handelsplattformen erforderlich sein sollte.


Ähnliche Beiträge