Uns liegt eine Abmahnung der IQ Nutrition AG, Rüssenstraße 5B, 6340 Baar/Zug, Schweiz zur Prüfung vor. Die Abmahnerin vertreten Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, Alsterchaussee 25, 20149 Hamburg.
Sachverhalt zur Abmahnung der IQ Nutrition AG
Hintergrund ist die wettbewerbswidrige Werbung durch Verstoß gegen die Health Claims Verordnung. sie fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung,
es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € zu unterlassen,
- Für Lebensmittel (Nahrungsergänzungen) wie folgt zu werben: „Die Ergebnisse waren … positiv. Zwei Freundinnen von mir nahmen im ersten Monat … Kilo ab und ein Freund von mir kam sogar auf einen Gewichtsverlust von … im ersten Monat.“
- Für das Produkt „XXX“ mit dem Begriff „Testsieger“ zu werben.
- Für das Produkt „XXX“ mit dem in der Anlage dargestellten Foto zu werben.
Außerdem verlangt sie die Erstattung der Kosten der Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 25.000 € in Höhe von 1.044,40.
Abmahnung der IQ Nutrition AG – Hintergrund der Abmahnung
Die IQ Nutrition AG bietet deutschlandweit Lebensmittel und Nahrungsergänzungen an. Diese sind unter anderem über den Fernsehsender („Teleshopping-KanaI“) QVC angeboten. Der Adressat der Abmahnung erwirbt auf seiner Website für ein Produkt namens „XXX“.
Die IQ Nutrition AG ist der Auffassung, dass der Adressat der Abmahnung das Produkt dabei in grob rechtswidriger und zugleich unlauterer Art und Weise beschrieben hat.
So behaupte der Adressat der Abmahnung etwa:
„Die Ergebnisse sind … positiv: Zwei Freundinnen von mir nahmen im ersten Monat … Kilo ab und ein Freund von mir kam sogar auf einen Gewichtsverlust von … im ersten Monat.“
Dies stellt einen Verstoß gegen Art 12 b) der Verordnung (EG) 1924/2006 – Health Claims Verordnung – dar, wonach Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme per se verboten sind.
Weiter suggeriert der Adressat der Abmahnung auf seiner Seite, einen objektiven Produkttest vorgenommen zu haben, wobei sich das Produkt „XXX“ gegenüber anderen Produkten behauptet haben soll.
Weitere rechtliche Argumente der Abmahnung
Dies ist irreführend und daher als unzulässiger Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG zu qualifizieren. Der Adressat der Abmahnung vermittelt auf seiner Website nämlich den Eindruck, er hat einen objektiven Produkttest auf Grund von negativen Erfahrungen, die Freunde von ihm gemacht hätten, durchgeführt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ihre Seite dient vielmehr dem (einzigen) Zweck, Verbraucher durch Anklicken der Link-Schaltfläche „Zum Testsieger“ auf die Seite www.xxx.de/zu lenken. Dadurch wird ebenfalls in ganz erheblichem Umfang rechtswidrig für das Produkt geworben.
Irreführend und damit unlauter ist ferner das auf der Website des Adressaten der Abmahnung mit der Bildunterschrift „Meine Freundin Inge 2014 und heute (Januar 2016)“ abgebildete Foto, bei welchem es sich eindeutig um eine Bildbearbeitung und zudem unwahre Angabe handelt.
Zwischen dem Adressaten der Abmahnung und der IQ Nutrition AG besteht aufgrund des beiderseitigen deutschlandweiten Vertriebs ein Wettbewerbsverhältnis. Unsere Mandantin hat gegen den Adressaten der Abmahnung daher einen Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 3 UWG. Dies weil Verstöße gegen die Health Claims Verordnung (EG) 1924/2006 gemäß § 3a UWG unlauter sind.
Abmahnung der IQ Nutrition AG – was können Sie tun?
Wenn auch Sie eine Abmahnung von der IQ Nutrition AG erhalten haben, wenden Sie sich gerne unverbindlich an meine Kanzlei und nehmen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls in Anspruch. Entscheiden Sie danach, ob Sie uns mit der weitergehenden Betreuung der Angelegenheit beauftragen möchten. Insofern vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein individuelles Pauschalhonorar für die außergerichtliche Vertretung über unser Kontaktformular.