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Uns liegt eine Abmahnung von Daniel Statt, handelnd unter Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. aus Motten zur Prüfung vor. Dieser mahnt mit Schreiben vom 19.11.2019 einen Mitbewerber wegen diverser Verstöße gegen Informationspflichten ab. Rechtsanwalt René Euskirchen aus Bonn vertritt dabei den Abmahner.

Abmahnung Daniel Statt – Rechtlicher Hintergrund

Der Abgemahnte bietet u.a. in seinem Internetshop als Unternehmer Gastroartikel an. Herr Statt bietet ebenfalls über seinen Shop u.a. bei eBay überlappende Produkte zum Verkauf an und ist somit unmittelbarer Mitbewerber. Grund für die Abmahnung des Herr Daniel Statt ist, dass das Angebot des Abgemahnten nicht den rechtlichen Erfordernissen entspricht. U.a. bemängelt er folgende Punkte, die es zu unterlassen gilt:

  • keine Informationen über die OS-Plattform und in klarer und verständlicherweise an leicht zugänglicher Stelle einen klickbaren Link zur OS-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/ odr zur Verfügung zu stellen
  • nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren
  • nicht korrekt über den Vertragsschluss zu informieren
  • die Gefahrtragung auf den Kunden überzuwälzen
  • dem Kunden eine sofortige Rügepflicht für Mängel aufzubürden
  • mit einer Garantie zu werben, ohne Angaben zum Inhalt der Garantie zu machen, insbesondere den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie die Anschrift des Garantiegebers mitzuteilen und ohne dabei mitzuteilen, dass durch die Einräumung der Garantie die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte unberührt bleiben
  • als Erfüllungsort einheitlich den eigenen Geschäftssitz anzugeben
  • dabei als Gerichtsstand einheitlich den eigenen Geschäftssitz anzugeben
  • im Fall der Unwirksamkeit einer Klausel zu regeln, dass die anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit behalten, ohne dabei auf die Zumutbarkeit abzustellen

Forderungen der Abmahnung

Rechtsanwalt Euskirchen fordert für Herrn Daniel Statt die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen einer Woche. Ferner fordert er Erstattung von Abmahnkosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 30.000,00 €, mithin 1.358,86 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Abmahnung Daniel Statt – Was können Sie tun?

Haben Sie auch eine Abmahnung von Herrn Daniel Statt erhalten haben? Dann wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an unsere Kanzlei. Übersenden Sie mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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