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Mir liegt ein Abmahnung der brandt.legal Rechtsanwälte aus Berlin zur Prüfung vor. Rechtsanwalt Brandt mahnt für einen Mandanten aus Wien ab. Unserem Mandanten wird vorgeworfen einen Datenschutzverstoß begangen zu haben. Dies aufgrund der Übermittlung von personenbezogenen Daten an das Technologieunternehmen Klaviyo in den USA. Damit ist ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegeben.

Beratung in Sachen Persönlichkeitsrecht
Abmahnung brandt.legal Rechtsanwälte – Hintergrund

Der DSGVO-Vorwurf lautet: Es liegt durch die Nutzung von Klaviyo ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor.

Zuvor hat der Mandant aus Wien den Abgemahnten direkt gem. Art 15 DSGVO um Auskunft über zu seiner Person gespeicherten Daten gebeten. Die daraufhin erteilte Auskunft, dass seine Daten zum Versand von E-Mail-Newslettern an das Unternehmen Klaviyo Inc. mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt wurden.

Die Übermittlung seiner Daten hält der rechtswidrig. Dies nutzt Rechtsanwalt Brandt, um Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Schadenersatz beläuft sich auf immerhin 5.000 €.

Die Rechtsanwält sind der Auffassung, durch die Nutzung des Tools Klaviyo wurden Daten in die Vereinigten Staaten (USA) übermittelt. Die Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten unter Verwendung des Tools Klaviyo ist wegen des Entfalls des EU/US Privacy Shield rechtswidrig. Eine Datenverarbeitung ist nach dem datenschutzrechtlichen Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt unzulässig, wenn sie nicht auf eine gesetzliche Grundlage gestützt werden kann. Dies ist bei der Nutzung der US-amerikanischen Marketingplattform Klaviyo nicht der Fall. Das „Kernproblem“ besteht in den Vereinigten Staaten nämlich bereits auf rechtlicher Ebene. Dem Betroffenen werden nämlich keine durchsetzbaren Rechte und wirksame Rechtsbehelfe eingeräumt. Die Übermittlung personenbezogener Daten an Klaviyo aus Deutschland ist somit sogar ein „schwerer Datenschutzverstoß“. Dieser greift in die Rechte der Betroffenen ein.

Die Forderungen der Abmahnung

Der Mandant der brandt.legal Rechtsanwälte hat durch § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung der Weitergabe seiner Daten an Empfänger in den Vereinigten Staaten von Amerika, wie die Klaviyo Inc..

Durch den erstmaligen rechtswidrigen Verstoß besteht ein Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung. Eine solche vorformulierte Erklärung ist dem Schreiben der brandt.legal Rechtsanwälte beigefügt.

Schadensersatzansprüche

Durch den angeblichen Verlust der Kontrolle über die eigenen persönlichen Daten im US-amerikanischen Ausland durch die Firma Klaviyo, ist in die Rechte des Mandanten eingegriffen worden. Dadurch ist ihm ein immaterieller Schaden entstanden.

Er hat Anspruch auf Schadensersatz und es werden Geldbeträge in Höhe von 25.000 € aufgerufen, die anscheinend durch die Rechtsprechung gestützt werden. Schließlich wird eine Geldentschädigung von nicht unter 5.000 € als angemessen bezeichnet und eingefordert.

Ferner verlangt die Abmahnung Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.728,48  €. Dies erfolgt auf der Basis eines Gegenstandswertes von 30.000 € bei der Berücksichtigung einer 1,5 Geschäftsgebühr. Zur Zahlung setzt die Kanzlei eine kurze Frist.

Sollte nicht innerhalb der Fristen reagiert werden, drohen die brandt.legal Rechtsanwälte im Namen ihres Mandanten nicht nur damit, die vermeintlichen Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Ebenfalls würde der Sachverhalt gemäß Art. 77 und 88 DSGVO bei der zuständigen Datenschutzbehörde angezeigt werden. Dies ka Konsequenzen wie z.B. die Aussprache einer teilweisen Gewerbeuntersagung. Oder es können Geldbußen in Höhe von bis zu 20.000.000 € verhängt werden.

Was tun gegen eine Abmahnung von Brandt.legal?

Bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie Ihren Fall durch einen Spezialisten untersuchen lassen. Möglicherweise lässt sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung vermeiden.

Falls eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollten Sie darauf achten, dass diese mindestens 30 Jahre lang gültig ist. Vor dem Hintergrund sollten Sie sehr genau überlegen, ob Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.

Fragen kostet nichts!


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