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Mir liegt eine Abmahnung der Big Difference GmbH & Co. KG aus Bad Bramstedt vor.

Big Difference Abmahnung

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Mit Schreiben vom 30.10.2019 nimmt sie eine Mitbewerberin wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße auf Unterlassung in Anspruch. Die Kanzlei Blaum Dettmers Rabstein aus Hamburg vertritt dabei die Abmahnerin.

Abmahnung Big Difference GmbH & Co. KG – Rechtlicher Hintergrund

Die Big Difference GmbH & Co. KG ist nach eigenen Angaben u. a. Großhändlerin für Industrieklebstoffe. Zu ihren Kunden zählen beispielsweise Handwerksbetriebe, Automotive-Unternehmen und Werkstätten. Das Angebot der Big Difference GmbH & Co. KG umfasst verschiedenste Klebstoffe für unterschiedliche Anwendungsbereiche.

Die Big Difference GmbH & Co. KG wendet sich mit der Abmahnung gegen den Vertrieb verschiedener Klebstoffprodukte, wie z.B. Sekundenkleber und Aktivator auf der Handelsplattform eBay. Sie ist der Auffassung, dass durch das Inverkehrbringen der genannten Klebstoffprodukte sowie durch die Gestaltung des eBay-Shops verschiedene Rechtsvorschriften verletzt sind. Namentlich fehlen Grundpreisangaben und es liegen Verstöße gegen die CLP-VO vor, weil bestimmte gesetzliche Gefahrenhinweise nicht in der Artikelbeschreibung aufgeführt sind. Schließlich fehlt ein Hinweis zur OS-Plattform.

Forderungen der Abmahnung

Die Big Difference GmbH & Co. KG fordert die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen fünf Tagen. Ferner fordert sie Erstattung von Abmahnkosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 35.000,00 €, mithin 1.474,89 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Abmahnung Big Difference GmbH & Co. KG – Was können Sie tun?

Haben Sie auch eine Abmahnung der Big Difference GmbH & Co. KG erhalten haben? Dann wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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    Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung muss gerade bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) und die Chemikalienverordnung (CLP-VO) sehr gut überlegt sein. Ein Unterlassungsvertrag mit einem Wettbewerber kann 30 Jahre und mehr gültig sein. Der Wettbewerber kann also bei jedem zukünftigen Verstoß eine oder mehrere Vertragsstrafen fordern. Sie müssen also sehr sicher sein, dass Sie die Grundpreisangaben oder die Angaben nach der CLP-VO zukünftig in jedem Fall richtig gestalten. Wenn Sie dies nicht gewährleisten können, könnte es langfristig gesehen günstiger sein, stattdessen ein gerichtliches Verbot in Kauf zu nehmen.

    Lesen Sie ergänzend auch unseren Beitrag: Wie Sie richtig nach einer Abmahnung handeln.


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