Frau Ines Rößler aus München lässt mit Schreiben vom 19.09.2013 gegenüber einem eBay Mitglied eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen.
Grund sind verschiedene Wettbewerbsverstöße auf der Handelsplattform eBay. Frau Rößler wird vertreten durch die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte.
Abmahnung Ines Rößler | Hintergrund
Bei der uns vorliegenden Abmahnungen besteht der wettbewerbsrechtliche Vorwurf darin, dass der Anbieter bei eBay eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorhält. Zudem beanstandet Frau Rößler eine AGB Klausel, die zu einer Verkürzung von Schadensersatzansprüchen führen könnte.
Forderungen der Abmahnung
Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte fordert Frau Rößler von dem abgemahnten eBay Mitglied die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner fordern die Anwälte von Frau Rößler die Erstattung von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 12.000,- €. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von EUR 805,20 € netto.
Abmahnung Ines Rößler | Handlungsempfehlungen
Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes durch die Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte sollten Sie in jedem Fall anwaltlich überprüfen lassen. Aus derartigen Abmahnungen folgt meistens auch noch weiterer Überprüfungsbedarf Ihrer Angebotsseiten bei eBay mit der Folge einer notwendigen rechtlichen Absicherung.
Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.