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Die Rechtsanwälte Estel & Feise aus Berlin sprechen für Frau Simone Sommer aus Görlitz gegenüber einer eBay-Händlerin mit Schreiben vom 16.03.2018 wegen fehlender Handelsregisterangaben und unvollständiger Identitätsangaben eine Abmahnung aus.

Grund für die Abmahnung Simone Sommer

Simone Sommer vertreibt nach eigenen Angaben im Internet bundesweit u. a. Schmierstoffe und Reinigungsmittel und stehe somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu der abgemahnten Onlinehändlerin.

Es wird mit der Abmahnung bemängelt, dass die abgemahnte Onlinehändlerin in ihrem Angebot bei den rechtlichen Informationen des Verkäufers keine Angaben zum Registergericht und der entsprechenden Registernummer mache. Auch an anderer leicht erkennbarer Stelle mache sie diese Angaben nicht. Die fehlende Angabe der Registerdaten (Registergericht und Registernummer) sei wettbewerbswidrig, weil es Kaufinteressenten erschwert würde, die rechtliche Identität durch Einsicht im Handelsregister zu überprüfen.

Ferner wird die unvollständige Identitätsgabe bemängelt. Es sei selbstverständlich, dass bei einem Angebot der rechtlich Verantwortliche zutreffend anzugeben sei. Dazu gehört, dass der Name der Firma exakt in der Weise anzugeben sei, wie dieser im Handelsregister eingetragen werde. Abkürzende oder unvollständige Angaben seien unzulässig, weil sie die Gefahr der Verwirrung und der Verwechselung begründen.

Forderungen gemäß Abmahnung?

Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen einer Frist von elf Tagen sowie die Erstattung der durch die Abmahntätigkeit entstandenen Kosten in Höhe von 1.358,86 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, berechnet nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 €, gefordert.

Abmahnung Simone Sommer – Was können Sie tun?

Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes sollten Sie sicherheitshalber anwaltlich überprüfen lassen. Es empfiehlt sich meistens nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Zudem müssen die Angaben zukünftig fachgerecht gestaltet werden.


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