Mir liegt eine Abmahnung von Frau Janine Escher aus Berlin vom 13.03.2017 zur Begutachtung vor. Die Abmahnerin vertreten ihre Stuttgarter Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf. Es geht um wettbewerbswidriges Verhalten aufgrund diverser Informationspflichtverletzungen beim Onlinehandel.
Abmahnung Janine Escher – Rechtlicher Hintergrund
Frau Janine Escher vertreibt nach Angaben Ihrer Rechtsanwälte, ebenso wie unser Mandant, Papeteriewaren, darunter sogenannte Pocketfolds. Zwischen Frau Janine Escher und unserem Mandanten besteht also ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.
Unser Mandant verstößt in seinem Onlineshop in mehrfacher Hinsicht gegen geltende Vorschriften. Im Einzelnen führen die Rechtsanwälte dazu auf:
- Die vorgehaltene Widerrufsbelehrung würde nicht der gültigen Rechtslage entsprechen. Der Verbraucher werde nicht gem. den gültigen Vorschriften über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt.
- Auch würde das gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular nicht bereitgehalten werden.
- Auf dem vorgehaltenen Impressum fehle die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer gem. § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG.
- Bei den angebotenen Waren soll bei der Preisangabe die Information fehlen, ob die Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten. Ein solcher Hinweis der räumlich eindeutig dem Preis zugeordnet ist, wäre jedoch nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV erforderlich.
- Auch fehle es an den Angaben in geeigneter Weise, ob zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten bei der Bestellung anfallen, was nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV vorgeschrieben sei. Diese Angabe wäre erforderlich, bevor der Verbraucher den Bestellvorgang einleitet und die Ware in den Warenkorb legt.
- Entgegen Art. 246 c Nr. 4 EGBGB würde unser Mandant den Verbraucher zudem nicht über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen informieren.
- Auf der Webseite sei auch kein Link auf die OS-Plattform gem. Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zu finden.
- Des Weiteren soll unser Mandant gegen seine allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG verstoßen, indem er dem Verbraucher nicht mitteilt, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und ggf. auf diese Stelle hinzuweisen.
Alle vorstehenden Fehler in dem Onlineshop unseres Mandanten sind Verstöße gegen §§ 3, 3a bzw. 5a UWG und somit wettbewerbswidrig.
Abmahnung Janine Escher – Was wird gefordert?
Die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf fordern für Frau Janine Escher, es unverzüglich zu unterlassen,
- den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht zu belehren,
- die gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsbelehrung nicht vorzuhalten,
- keine vollständige Anbieterkennzeichnung bereitzuhalten,
- die Vorschriften der Preisangabenverordnung zu Umsatzsteuer und Versandkosten nicht einzuhalten,
- den Verbraucher nicht über die zur Verfügung stehenden Vertragssprachen zu informieren,
- keinen Link zur OS-Plattform bereitzuhalten
- und Informationspflichten zu Schlichtung und Streitbeilegungsverfahren nicht einzuhalten.
Für die vorstehend genannten Punkte fordern die Rechtsanwälte zudem die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung, die binnen einer Woche abzugeben ist. Ferner fordern diese die Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 50.000,00 €, mithin 1.531,90 €.
Abmahnung – Was können Sie tun?
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Frau Janine Escher erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Senden Sie mir Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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