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Die DR Verwaltung AG versendet derzeit vermehrt per Post an Gewerbetreibende unter dem Synonym Zentrales Gewerberegister zur Eintragung und Veröffentlichung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern offiziell bzw. amtlich aussehende Schreiben mit dem Inhalt:

bitte füllen Sie das beigefügte Formular bei Annahme an den Punkten 1 bis 9 aus und senden Sie uns dieses bis zum (Datum) gebührenfrei per Fax an 0800 50 800 99 oder per Post an uns zurück.

Das beigefügte Formular sieht dann ebenso amtlich aus, enthält eine Art „Bundesadler Logo“ im oberen linken Bereich des Briefes unter dem steht: USTID-Nr.de. In einer Tabelle werden dann unter den bereits angekündigten Ziffern 1 – 9 die bekannten Daten des Gewerbetreibenden wiedergegeben mit der fettgedruckten Aufforderung,

Überprüfen Sie die nachfolgenden unten aufgeführten Angaben zu Ihrem Gewerbeunternehmen und bestätigen Sie ggf. durch Ihre Unterschrift die Richtigkeit Ihrer unten genannten Firmendaten sowie die Auftragserteilung zu der Veröffentlichung.

Das geschickt aufgebaute Formular erweckt auf den ersten flüchtigen Blick den Eindruck, als müssen die geschäftlichen Daten eines Gewerbebetriebes für das Zentrale Gewerberegister zur Eintragung und Veröffentlichung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer USTID-Nr. noch einmal abgeprüft und vor Veröffentlichung gebührenfrei per Telefax bis zu einem bestimmten Termin bestätigt werden, damit diese allgemein für alle Gewerbetreibenden zugänglich sind.

Erst bei genauerer Durchsicht des Schreibens und Lesen des Kleingedruckten oberhalb des Formulars nimmt man dann erstmals wahr, dass es sich bei dem Formular eigentlich im Sinne einer Abo-Falle um ein kostenpflichtiges Angebot einer DR Verwaltung AG zur Veröffentlichung der geschäftlichen Daten des Gewerbetreibenden auf einem Internetportal handelt. Im zweiten Absatz des kleingedruckten Fließtextes kommt nämlich die entscheidende Vertragspassage:

Der Veröffentlichungsbetrag beträgt jährlich 398,88 Euro zzgl. MwSt. Die Veröffentlichung Ihrer unten genannten Firmendaten wird über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt.

Kurioserweise wird die Umsatzsteuer Identifikationsnummer UST.-ID Nr. in den vorgesehenen Feldern des Formulars aber nicht einmal abgefragt, so dass das Ziel des Formulars, nämlich etwas unachtsame Gewerbebetriebe in ein kostenpflichtiges 2-jähriges Vertragsverhältnis zu locken (Abo Falle) oder schärfer formuliert abzuzocken, eigentlich schon offensichtlich wird. Erst im Kleingedruckten erfolgt ganz am Ende ein Hinweis darauf, dass die Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. später gesondert abgefragt werde. Sinn und Zweck letzterer Vorgehensweise erschließt sich aber nicht.

Wie meine Kanzlei in der Praxis erfahren muss, fallen die Gewerbetreibenden trotz teilweise jahrelanger Praxiserfahrung reihenweise auf derartige Schreiben rein. Durch die perfide Aufmachung des Formulars als amtlich soll offenbar die Unaufmerksamkeit eines Unternehmers oder seiner Mitarbeiter ausgenutzt werden, um diese zu einer kostenpflichtigen Dienstleistung zu verpflichten. Das amtlich aussehende Formular wird von den Gewerbebetrieben innerhalb der Frist ausgefüllt und dann zurückgefaxt – man denkt offenbar: Ist ja gebührenfrei, so dass keine Kosten entstehen.

Kurze Zeit später kommt dann aber eine Rechnung für das erste Jahr für die Erfassung der gewerblichen Firmendaten in Höhe von 398,88 € zuzüglich 75,79 € MwSt. also insgesamt 474,67 € mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Aus der Rechnung geht dann für den Fall der Nichtzahlung auch gleich die Drohung hervor:

Wir weisen Sie darauf hin, dass nach Ablauf der Frist umgehend das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden kann, was für Sie mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Zahlungsforderung Zentrales Gewerberegister – was können Sie tun?

Auf keinen Fall sollten Sie die geforderte Zahlung leisten. Nach meiner rechtlichen Einschätzung ist selbst bei einem unterschriebenen und zurückgesendeten Formular kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen, da die versteckte Kostenpflicht sowohl in dem Formular, als auch in den AGB als überraschende Klausel AGB-widrig sein dürfte.

Die Hinweise auf einen Vertragsschluss sind zwar bei genauerem Hinsehen an einigen in den Gesamttext eingestreuten Begriffen wie Eintragungsofferte, Angebot, Leistungsberechnung sowie der Mitteilung des Veröffentlichungsbeitrages von 398,88 € netto erkennbar. Das Vorgehen hat aber Methode. Der Kontext und die Aufmachung des FORMULARS spricht eher für eine arglistige Täuschung und Ausnutzung der Unachtsamkeit des angesprochenen Gewerbetreibenden, der denken soll, er sei zur Vervollständigung der Daten verpflichtet bzw. diese dienen seinem Vorteil bei der Auffindbarkeit seines Geschäftsbetriebes.

Da der Gewerbetreibende aber kein Verbraucher ist, greifen allerdings nicht die Regeln des 14-tägigen gesetzlichen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen, so dass man mit einem WIDERRUF nicht weiter kommt. Allerdings kann hier zusätzlich noch auf die Anfechtungsmöglichkeit wegen arglistiger Täuschung zurückgegriffen werden, für die allerdings kurze Fristen gelten, so dass man nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung der DR Verwaltungs AG schnell reagieren sollte.

Meine Kanzlei steht Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles und anschließend auch gerne mit Rat und Tat zum Festpreis zur Seite, bleiben Sie also gelassen.