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Nach einer beim LG Hamburg ergangenen Entscheidung im Wege der Einstweiligen Verfügung (Beschluss vom 29.10.2012; Az.: 315 O 422/12) kann ein Verbraucher innerhalb von 2 Tagen erwarten, dass sein verbindliches Vertragsangebot nach Abgabe einer Bestellung vom Verkäufer angenommen wird.

Vertragsannahmefrist in AGB

Längere Vertragsannahmefristen können daher Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sein. Da es im Wettbewerbsrecht (noch) den sogenannten fliegenden Gerichtsstand gibt – der es ermöglicht, dass der eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechende Mitbewerber sich einen Gerichtsstand in Deutschland aussuchen kann – da sich die Verletzungshandlung aufgrund des Internets überall in Deutschland abspielt, sollte bei der Gestaltung von AGB für Ihren Onlineshop die Vertragsannahmefrist entsprechend beachtet werden.

Nach Widerspruchseinlegung hat sich die Kammer des Landgerichts allerdings danach umentschieden und die Verfügung mit Urteil vom 25.04.2013 wieder aufgehoben. Im Ergebnis sind daher auch nach Sicht des LG Hamburg 5 Tage als eine ausreichende Vertragsannahmefrist in AGB zumutbar.

Vertragsannahmefrist in AGB – was tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen einer Vertragsannahmefrist in AGB erhalten haben, dann können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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