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Mit Abmahnung vom 11.02.2015 mahnt die Rechtsabteilung der Firma Villeroy & Boch einen eBay Händler wegen des Angebots einer Nachbildung eines Porzellan Sets ab. Bei dem betroffenen Dekor „NEW WAVE“ handelt es sich nach Auffassung der Firma Villeroy & Boch um eine formidentische Nachbildung einiger geschützter Geschmacksmuster. Damit sei eine Schutzrechtsverletzung gem. § 5 Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) und ein Verstoß gegen das Nachahmungsverbot gem. § 4 Nr.  9 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegeben.

Forderung der Abmahnung Villeroy & Boch

Geltend gemacht werden von Villeroy & Boch Unterlassungs-, Beseitigungs- und Auskunftsansprüche sowie gegebenenfalls die Herausgabe des erwirtschafteten Verletzergewinns.

Wenn Sie auch wegen der Verletzung eines Geschmacksmusters durch eine Abmahnung Villeroy & Boch in Anspruch genommen worden sein sollten, steht meine Kanzlei Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie gerne unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch.


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