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Mir liegt eine Abmahnung des Fotografen Herrn Peter Kirchhoff vom 16.08.2013 zur Prüfung vor. Die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin vertritt dabei den Betroffenen.

Abmahnung Peter Kirchhoff – Hintergrund

Hintergrund der Abmahnung ist eine angeblich unerlaubte Verwendung eines Fotos. Zudem ist der Urheber (Fotograf) nicht benannt gegeben.

Abmahnung Peter Kirchhoff | Forderungen

Die Kanzlei pixelLaw Rechtsanwälte fordert eine Beseitigung der Urheberrechtsverletzung. Ferner fordert sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des Weiteren fordert sie Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren.

Letztere richten sich nach der Basis der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin. Gleichzeitig verlangt sie einen 100%igen Verletzerzuschlag wegen der fehlenden Nennung des Urhebers in Höhe von insgesamt 744,00 €.

Ferner fordern die Anwälte die Erstattung von Anwaltskosten einschließlich Mehrwertsteuer von 480,20 € netto insgesamt also 1.224,20 €.

Update 17.09.2013

Hintergrund der weiteren Abmahnung ist auch eine angeblich unerlaubte Verwendung eines Fotos. Zudem ist der Urheber (Fotograf) nicht benannt gegeben.

Die Rechtsanwälte fordern eine Beseitigung der Urheberrechtsverletzung. Ferner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren. Diese auf der Basis der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin. Einschließlich eines 100%igen Zuschlags wegen der Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts aufgrund der fehlenden Benennung des Urhebers entsteht ein Betrag in Höhe von insgesamt 4.960 €.

Ferner fordert die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte für die Abmahnung ein Erstattungsbetrag von Anwaltskosten von 805,20 € netto. So entsteht offiziell eine Gesamtforderung von 5.765,20 €.

Allerdings wird die vorstehende Forderung zeitgleich mit einem weiteren Schreiben gleichen Datums (30.09.2013) reduziert, indem die Anwälte nur noch ein pauschales Vergleichsangebot von 3.000,- € zur Erledigung der gesamten Angelegenheit fordern.

Was tun gegen die Abmahnung von Herrn Peter Kirchhoff?

Auf die Abmahnung der Kanzlei pixelLaw Rechtsanwälte sollten Sie unbedingt fristgerecht reagieren. Möglicherweise gibt es in Ihrem Fall alternative Verhaltensmöglichkeiten, um die Forderung abzuwenden oder zu reduzieren.

Es empfiehlt sich aber auch nicht, ohne vorhergehende fachliche Überprüfung eines Rechtsanwalts den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen. Schon gar nicht die von den Anwälten vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Herrn Peter Kirchhoff erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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