Uns liegt eine Abmahnung des Preisbindungstreuhänders der eBuch AG für diese wegen Verstößen gegen die Buchpreisbindung vor (BuchPrG).
Rechtsgrundlage ist das Buchpreisbindungsgesetz, das Verlage dazu verpflichtet, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzusetzen.
Aus diesem Grund mahnt Rechtsanwalt Peter Ehrlinger für Mitglieder der größten deutschen Genossenschaft im Buchhandel, der eBuch eG, im Mai 2015 zum Preisbindungstreuhänder ab.
Abmahnung eBuch AG – Rechtlicher Hintergrund
Laut der Webseite von www.preisbindungstreuhänder.de hat der Preisbindungstreuhänder die Aufgabe, die Einhaltung der Preisbindung für Bücher und andere Verlagserzeugnisse zu überwachen. Im Falle eines Verstoßes, erforderlichenfalls rechtliche Maßnahmen durchzusetzen. Ferner berät er über die Fragen aus dem Preisbindungsrecht und die Zulässigkeit von Bücherangeboten und Verkaufsaktionen (z.B. Gutscheinaktionen). Zudem sind Buchhandlungen gerade für kleine und mittelgroße Verlage unverzichtbar, um den Leserinnen und Lesern Bücher unbekannter Autorinnen und Autoren oder Titel abseits des Mainstreams zu präsentieren.
Ab wann gilt die Betreuung
Nach dem Gesetz über die Preisbindung von Büchern ist der Buchpreistreuhänder ein Rechtsanwalt, der von Verlegern, Importeuren oder Unternehmen mit der Betreuung beauftragt wird. Letzterer wird die Verkäufe an Letztabnehmer tätigen. Gemeinsam als Treuhänder ist er damit beauftragt worden, ihre Preisbindung zu betreuen (vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 3 Buchpreisbindungsgesetz – BuchPrG).
Vor allem Onlinehändler sind extrem abmahngefährdet, die mit Angeboten gegen die gesetzlich verankerte Buchpreisbindung verstoßen.
Forderungen der Abmahnung
Die Abgemahnten sind aufgefordert, eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht für jeden zukünftigen Verstoß die Zahlung einer meist hohen Vertragsstrafe vor. Vorliegend wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro fällig, welche an die eBuch eG gezahlt werden soll.
Abmahnung eBuch AG – Was können Sie tun?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der eBuch AG erhalten haben, dann wenden Sie sich gerne unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung an unsere Kanzlei. Erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte, unterzeichnen Sie nichts und nehmen auch keine Zahlungen vor.
Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.
Fragen kostet nichts!
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