Die Kanzlei Lohsin & Partner aus Bremen hat im Auftrag von Folkert Knieper eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Beanstandet wird die unberechtigte Nutzung eines Fotos, das von der Internetseite Marions Kochbuch stammen soll.
In der Abmahnung wird dem Empfänger vorgeworfen, dieses Foto auf einer anderen Webseite oder Plattform veröffentlicht zu haben, ohne über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Der Fall ist kein Einzelfall – Abmahnungen im Zusammenhang mit Marions Kochbuch werden seit Jahren regelmäßig ausgesprochen.

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Hintergrund der Abmahnung
Folkert Knieper ist der Betreiber der Website www.marions-kochbuch.de, auf der er seit vielen Jahren Rezepte und dazugehörige Fotos veröffentlicht. Nach seiner Auffassung sind diese Fotos urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht verwendet werden.
In der Abmahnung wird dem Betroffenen daher zur Last gelegt, gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) verstoßen zu haben, indem er ein oder mehrere Fotos aus dem Online-Kochbuch kopiert und auf einer eigenen Internetseite oder in sozialen Medien genutzt habe.
Solche Abmahnungen beinhalten in der Regel eine Aufforderung zur Unterlassung, Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung der Anwaltskosten.
Was ist „Marions Kochbuch“?
Marions Kochbuch ist eine der bekanntesten deutschen Rezeptseiten. Sie wurde von Folkert und Marion Knieper gegründet und enthält derzeit über 8.800 Rezepte, die jeweils mit einem professionell aufgenommenen Foto illustriert sind.
Diese Fotos sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG als Werke der Fotografie geschützt. Das bedeutet: Jede unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Problematisch ist, dass viele dieser Bilder über die Google-Bildersuche leicht auffindbar sind und ohne böse Absicht heruntergeladen und weiterverwendet werden. Viele Nutzer wissen nicht, dass dies trotzdem eine Rechtsverletzung darstellt, wenn keine ausdrückliche Genehmigung vorliegt. Genau darauf stützen sich die Abmahnungen von Folkert Knieper.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung
In der Abmahnung wird der Betroffene in der Regel aufgefordert,
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eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen,
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einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 702,00 € zu zahlen sowie
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die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 713,76 € zu erstatten.
Zusammen ergibt sich damit eine Gesamtforderung von über 1.400 €. In manchen Fällen werden auch höhere Beträge gefordert, insbesondere wenn mehrere Fotos betroffen sind oder eine längere Nutzungsdauer unterstellt wird.
Neben der finanziellen Belastung besteht ein weiteres Risiko: Mit der Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Betroffene lebenslang, das beanstandete Verhalten zu unterlassen – bei Verstoß drohen Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro.
Wie sollten Sie auf eine solche Abmahnung reagieren?
Erhalten Sie eine Abmahnung von Folkert Knieper oder der Kanzlei Lohsin & Partner, sollten Sie auf keinen Fall vorschnell handeln. Unüberlegte Reaktionen können rechtliche und finanzielle Nachteile haben.
Folgende Schritte sind empfehlenswert:
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Bleiben Sie ruhig. Eine Abmahnung ist zunächst ein zivilrechtliches Schreiben, keine gerichtliche Klage.
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Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf. Jede Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.
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Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist meist zu weit gefasst und kann Sie dauerhaft binden.
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Lassen Sie den Vorwurf prüfen. Ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht kann beurteilen, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt und ob die geforderten Beträge angemessen sind.
In vielen Fällen lässt sich die Forderung reduzieren oder die Unterlassungserklärung modifizieren, sodass sie für den Abgemahnten deutlich weniger riskant ist.
Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Kai Harzheim
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Folkert Knieper erhalten haben, können Sie sich gerne unverbindlich und kostenlos an mich wenden.
Senden Sie mir die Abmahnung einfach über mein Kontaktformular
oder per E-Mail zu. Ich prüfe den Sachverhalt und teile Ihnen mit, welche Schritte sinnvoll sind und wie sich die Situation rechtlich einschätzen lässt.
Sie erreichen mich telefonisch unter +49 40 730 553 33 oder online über meine Website. Auf Wunsch übernehme ich auch die Vertretung gegenüber der Gegenseite zu einem pauschalen Festhonorar, um Ihre Interessen konsequent zu schützen.
Fazit
Abmahnungen wegen der Nutzung von Fotos aus Marions Kochbuch sind seit Jahren ein wiederkehrendes Thema im Internetrecht. Wer betroffen ist, sollte nicht in Panik geraten, sondern den Fall rechtlich prüfen lassen.
Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung lassen sich überhöhte Forderungen oft abwehren oder deutlich reduzieren. Eine fachkundige Beratung kann helfen, unnötige Kosten und langfristige Verpflichtungen zu vermeiden.
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