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Mir liegt eine Abmahnung der Bären-Apotheke Thomas Jürgens e.K. aus Heidelberg mit Schreiben vom 13.09.2013 zur Prüfung vor. Die Kanzlei Beyerlein Rechtsanwälte aus Mannheim vertritt die Rechteinhaber. Es geht um ein eBay Mitglied wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße auf der Handelsplattform eBay.

Abmahnung Bären-Apotheke Thomas Jürgens e.K. – Hintergründe

Bei der uns vorliegenden Abmahnung besteht der wettbewerbsrechtliche Vorwurf darin, dass der Anbieter bei eBay Produkte unter Angabe von krankheitsbezogenen Werbeaussagen bewirbt. Diese sind nicht wissenschaftlich bewiesen. Darin sieht der Rechtsanwalt einen Verstoß gegen das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch LFGB.

Forderungen der Abmahnung

Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte fordert der Abmahner daher von dem eBay Mitglied die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Schließlich wird zur Erstattung der durch die Abmahntätigkeit entstandenen Kosten aufgefordert, die nach einem Gegenstandswert von 10.000,- € berechnet werden, was einem Gesamtbetrag von EUR 745,40 € netto entspricht.

Abmahnung Bären-Apotheke Thomas Jürgens e.K. – was tun?

Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes durch die Kanzlei Beyerlein Rechtsanwälte sollten Sie in jedem Fall anwaltlich überprüfen lassen. Die speziellen Rechtsvorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bedürfen einer besonderen Fachkenntnis, für die ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ausgebildet ist.

Aus derartigen Abmahnungen folgt häufig, quasi als Nebenbefund,  auch noch weiterer Überprüfungsbedarf Ihrer Angebotsseiten bei eBay mit der Folge einer notwendigen rechtlichen Absicherung.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Senden Sie mir Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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