Mir liegt eine Abmahnung der AS ecom GmbH aus Sehnde vom 28.04.2018 zur Prüfung vor. Diese vertritt die JUSTUS Rechtsanwalts-GmbH aus Neustadt. Die Abmahnerin lässt eine Mitbewerberin anschreiben, die als Privatanbieterin bei eBay Waren in einem angeblich gewerblichen Umfang anbietet.
Abmahnung AS ecom GmbH – Rechtlicher Hintergrund
Die Abgemahnte steht nach Auffassung der AS ecom GmbH zu dieser in einem Wettbewerbsverhältnis, da die Abgemahnte über eBay dieselben Produkte anbietet, wie die AS ecom GmbH über ihren Onlineshop. Es wird moniert, dass die Abgemahnte als Privatverkäuferin auftritt, obwohl sie nach den von ihr vertriebenen Angeboten eindeutig als gewerbliche Anbieterin einzustufen sei.
Was fordert die Abmahnung AS ecom GmbH?
Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen einer Woche. Des Weiteren fordern sie die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme auf Grundlage eines Gegenstandwertes von 10.000,00 € netto bei einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen in Höhe von 745,40 €. Ferner machen sie 250,00 € an Ermittlungskosten geltend.
Was tun gegen die Abmahnung?
Nach der gegenwärtigen Rechtsprechung geraten Privatverkäufer relativ schnell in den Bereich des geschäftsmäßigen Handelns und müssen dann wie ein Onlinehändler entsprechende Informationspflichten gegenüber Verbrauchern einhalten und Verbraucherrechte berücksichtigen.
Insbesondere müssen Sie über Ihre Identität informieren und über ein Widerrufsrecht belehren. Trotzdem ist bei vorformulierten Unterlassungserklärungen stets Vorsicht geboten, da diese häufig zu weitgehend im Interesse des Abmahners formuliert sind. Ferner können derartige Erklärungen auch ein Schuldanerkenntnis bedeuten.
Wenn Sie auch eine Abmahnung von der AS ecom GmbH erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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Des Weiteren müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihren „Privathandel“ zukünftig einstellen müssen oder z. B. als gewerblicher Händler rechtssicher weitermachen wollen. In diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen mit unserem Shopabsicherungs-Programm gerne zur Verfügung.