Herr Fabrizio Marino aus Burscheid, vertreten durch die Kanzlei Arikan & Sahin Rechtsanwälte aus Dortmund, lässt mit Abmahnung vom 12.06.2018 einen Webseitenbetreiber abmahnen. Rechtlicher Hintergrund ist ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Abmahnung Fabrizio Marino – Rechtlicher Hintergrund
Herr Fabrizio Marino stellte beim Besuch der Internetseite des Abgemahnten fest, dass seine Internetseite das Tracking Tool „Google Analytics“ einsetzt. Hierauf habe er Herrn Fabrizio Marino nicht hingewiesen. Aufgrund des Einsatzes des Tracking Tools „Google Analytics“ würden personenbezogene Daten den Abmahnenden gesammelt und verarbeitet werden. Insbesondere werde die Speicherung und Weitergabe der IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten nach der DSGVO gezählt. Die Kanzlei Arikan & Sahin ist der Auffassung, dass Herrn Fabrizio Marino somit das Recht zur Abmahnung zustehe. Insbesondere stehe Herrn Fabrizio Marino nach Artikel 17 DSGVO ein Recht auf Löschung zu.
Was fordert die Abmahnung?
Die Kanzlei Arikan & Sahin fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen zwei Wochen. Ein Entwurf ist der Abmahnung beigefügt. Ferner fordern die Anwälte Abmahnkosten nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer auf Basis eines Gegenstandswertes von 1.500,00 €, mithin 201,71 €.
Abmahnung – Was tun?
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung des Herrn Fabrizio Marino erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.