Die Kanzlei We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt/Main mahnt für die Firma reFX Audio Software Inc. ab wegen eines angeblich im Juni 2014 über ein Peer-to-Peer Netzwerk (Internet Tauschbörse) festgestellten öffentlichen Anbietens des für professionelle Musikproduktionen nutzbaren Softwareprogramms Nexus 2.
- Forderung: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Schadensersatz: pauschal EUR 3.000,00 einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten.
- Ermittlungsunternehmen: Excipio UG.
- Ermittlungssoftware: NARS (Network Activity Recording and Supervision)
Den Vorwurf einer derartigen Urheberrechtsverletzung wegen eines Downloads bzw. des öffentlichen Anbietens von urheberrechtlich geschützen Werken über eine Internettauschbörse sollten Sie auf jeden Fall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Was können Sie gegen eine Abmahnung der reFX Audio Software Inc. tun?
Nehmen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls in Anspruch. Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag ungeprüft zu zahlen oder Teilzahlungen zu leisten und die von der We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es alternative Lösungen zu den Forderungen des Abmahners. Möglich ist eine Reduzierung der Forderung oder gar deren vollständige Abwendung.