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Die Kanzlei Denecke, Priess & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt mit Schreiben vom 02.12.2014 im Auftrag der WENN GmbH, Berlin wegen der angeblichen Verletzung von Nutzungsrechten an mehreren Fotografien von Prominenten, die anlässlich der EMMY AWARDS aufgenommen wurden, ab und die auf einer gewerblichen Webseite des Abgemahnten genutz wurden. Die Rechteinhaberin WENN GmbH beruft sich auf ein ausschließliches, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem betroffenen Lichtbild.

Abmahnung Wenn GmbH – was wird gefordert?

Gefordert wird mit der Abmahnung von der Wenn GmbH durch die Kanzlei Denecke, Priess & Partner Rechtsanwälte eine Beseitigung der Urheberrechtsverletzung durch Entfernen des Fotos vom Server der Webseite.

Des weiteren wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren, die auf der Basis der angeblich marktüblichen Vergütungen der Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin einschließlich eines 100%igen Aufschlags wegen der fehlenden Quellenangabe durch Benennung des Urhebers berechnet werden.

Der Schadensersatz in Höhe einer Gesamtforderung von 2.224,40 € wird für den ermittelten Nutzungszeitraum wie folgt berechnet:

  • Lizenzschaden 900,00 €
  • Internetrecherche 85 €
  • Anwaltskosten 1.239,40 € netto

Abmahnung Wenn GmbH – was können Sie tun?

Auf die Abmahnung der Kanzlei Denecke, Priess & Partner Rechtsanwälte sollten Sie unbedingt fristgerecht reagieren. Es empfiehlt sich aber nicht, ohne vorhergehende fachliche Überprüfung der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und/oder die von der Kanzlei vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Auch sind die erhobenen Schadensersatzforderungen im Regelfall überhöht.


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