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Die Nutzung von Fotografien ohne die Erlaubnis des Urhebers oder Rechtsinhabers ist eine Urheberrechtsverletzung. Dabei dürfen die Fotografien ohne die Zustimmung des Urhebers bzw. Rechtsinhabers insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet, bearbeitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Die öffentliche Zugänglichmachung regelt den Sachverhalt der Zurverfügungstellung im Internet. Obwohl es auch Schranken der Rechte des Urhebers gibt, greifen diese in der Regel nicht bei Handlungen im Internet. Dabei muss beachtet werden, dass die Rechte des Urhebers bzw. Rechtsinhabers sich nicht auf ein Handeln im geschäftlichen Verkehr beschränken. Vielmehr ist auch das Handeln einer Privatperson vom Urheberrecht erfasst. Wird eine Fotografie auf rechtswidrige Weise verwendet, so steht dem Urheber bzw. Rechtsinhaber ein Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegen den Verletzer zu. Letztlich ist zu beachten, dass nicht nur Lichtbildwerke, sondern auch einfache Lichtbilder von dem Urhebergesetz erfasst sind.

Häufig stellen Personen Bilder, die sie im Internet gefunden haben, selbst erneut ins Internet, da sie davon ausgehen, dass alles was im Internet ist, auch von allen genutzt werden darf. Dies kann ein teurer Irrglauben sein. Urheberrechtsverstöße sind gerade im Internet leicht aufzuspüren. Oftmals wird eine Abmahnung ausgesprochen, die gerade im Hinblick auf die Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche erhebliche Konsequenzen mit sich bringt.

Insoweit sollte keine Fotografie ohne die ausdrücklich zu Beweiszwecken schriftliche Erlaubnis des Urhebers bzw. Rechtsinhaber genutzt werden.

Fotografien, die auf Wikipedia verwendet werden, stellen ein besonderes Problem dar. Die Bilder unterliegen gänzlich unterschiedlichen Nutzungsbeschränkungen so dass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob eine nachfolgende Nutzung in der konkreten Form tatsächlich rechtmäßig ist.

Einige Lichtbilder sind als gemeinfrei gekennzeichnet. In der Regel werden solche Fotografien als gemeinfrei gekennzeichnet, wenn der gesetzliche Urheberschutz abgelaufen ist. Es gibt aber auch Werke, die aus anderen Gründen als gemeinfrei gelten. Zum Beispiel hat die NASA ihre eigenen Urheberrechtsrichtlinien, die besagen, dass NASA-Material gemeinfrei ist, wenn nicht anderes bestimmt ist.

Viele Urheber bzw. Rechtsinhaber haben ihre Werke unter eine Creative-Common-Lizenz Wikipedia zur Verfügung gestellt. Häufig gewähren die jeweiligen Urheber bzw. Rechstinhaber das Recht, die jeweilige Fotografie zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Allerdings wird auch häufig bestimmt, dass der Urheber bei der jeweiligen Nutzungsform entsprechend benannt wird. Dieses Recht steht dem Urheber zu und ist insoweit eine angemessene Gegenforderung für die Nutzungszustimmung.

Wird jedoch gegen die konkreten Nutzungsbedingungen, die unter bzw. hinter jedem Bild hinterlegt sind, verstoßen, so ist die Nutzung ggf. doch rechtswidrig und kann abgemahnt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die jeweiligen Nutzungsbedingungen sorgfältig durchzulesen bevor Sie ein Bild, das Sie bei Wikipedia finden, nutzen. Zu Beweiszwecken bietet es sich auch an, einen Ausdruck oder eine Datensicherung der jeweiligen Urheberrechtsangaben anzufertigen. So kann es nachträglich keine Diskussionen darüber geben, was erlaubt ist.