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Die Verwaltungs-Verlag GmbH aus Mering mahnt mit Schreiben vom 28.07.2014 wegen einer Urheberrechtsverletzung ab. Grund ist das unerlaubte, also nicht lizenzierte öffentliche Nutzen eines Kartenausschnittes auf einer Webseite.

Das streitgegenständliche Kartenmaterial bietet die Verwaltungs-Verlag GmbH nach eigenen Angaben im Internet unter www.stadtplan.net kostenpflichtig im Rahmen eines eigenen Lizenzmodels an.

Hintergrund der Abmahnung

Die Verwaltungs-Verlag GmbH bietet dem Abgemahnten zunächst eine Nutzungslizenz für die Nutzung in der Vergangenheit zu ihren üblichen im Internet einsehbaren Konditionen an. Im Zuge dessen wäre sie bereit, auf die weitergehende Geltendmachung von Schadenserssatzansprüchen zu verzichten. Dadurch könnten Sie das Kartenmaterial auch zukünftig zeitlich unbegrenzt weiter nutzen. Zur Rücksendung eines entsprechenden Lizenzvertrages setzt die Rechteinhaberin eine Frist von 10 Werktagen.

Abmahnung Verwaltungs-Verlag GmbH | Forderungen

Wenn Sie nicht vor haben, einen Lizenzvertrag für die Kartennutung abzuschließen, verlangt die Rechteinhaberin, dass Sie die beanstandete Kartennutzung sofort einstellen. Im Zuge dessen möchte Sie im Wege des Lizenzschadensersatzes von Ihnen 729 € haben.

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung verlangt sie udem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um eine Wiederholungsgefahr für die Zukunft auszuschließen.

Abmahnung Verwaltungs-Verlag GmbH Was können sie tun?

Haben Sie auch eine derartige Abmahnung erhalten, stehen wir Ihnen gerne für eine weitergehende Beratung zur Verfügung. Das erste Gespräch ist kostenlos.

Sollte der erhobene Vorwurf nicht zutreffend sein, können wir nicht empfehlen, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn hingegen keine Rechte zur Nutzung des Kartenmaterials, also keine entsprechende Nutzungslizenz besteht, sollten sie allerdings die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erwägen. Die geltend gemachte Schadensersatzforderung sollten Sie überprüfen lassen und herunter verhandeln.

Weitere bekannte Fälle

Uns liegt auch eine Abmahnung vom 08.04.2014 vor. Inhaltlich geht es um einen gleichgelagerten Verstoß. In diesem Fall ist die unerlaubte öffentliche Nutzen zweier Kartenausschnitte betroffen. Dafür fordert die Verwaltungs-Verlag GmbH Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie in Höhe von 1.079 €.