Uns liegt eine Abmahnung vom 10.03.2016 der Firma Techland Sp. z o.o. aus Ostrow Wielkopolski, Polen zur Prüfung vor. Diese mahnt den Inhaber eines Internetanschlusses ab, weil dieser das Computerspiel „Dying Light“ auf einer Tauschbörse im Internet illegal zum Download bereitgehalten hat.
Vertreter der Firma Techland Sp. ist die Hamburger Kanzlei .rka Rechtsanwälte.
Was fordert die Abmahnung Techland Sp. z o.o.
Diese mahnt unter näherer Darlegung der Sach- und Rechtslage die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab.
Sie fordern dazu auf, es künftig zu unterlassen, das Computerspiel „Dying Light“ ganz oder teilweise ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin in Peer-to-Peer-Netzwerken zum Herunterladen bereit zu halten.
Dritten über den eigenen Internetanschluss zu ermöglichen, das Computerspiel „Dying Light“ ganz oder teilweise ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin in Peer-to-Peer-Netzwerken zum Herunterladen bereit zu halten (Störer);
Weitere Forderungen der Abmahnung
Für jeden einzelnen Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Unterlassungsversprechen eine in das Ermessen der Unterlassungsgläubigerin gestellte und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe an die Unterlassungsgläubigerin zu zahlen.
Die streitgegenständliche Datei unverzüglich zu löschen.
Die Rechtsanwälte unterbreiten zur vergleichsweisen Abgeltung aller gegenüber der Unterlassungsschuldnerin bestehenden Schadensersatz-, Auskunfts- und Aufwendungsersatzansprüche einen Vergleichsvorschlag. Diese soll zur Abgeltung aller derartiger Ansprüche gegenüber etwaigen Dritten, die den Internetanschluss der Unterlassungsschuldnerin genutzt haben, eine Betrag in Höhe von 800,00 € zahlen. Diese Einigung umfasst Verletzungshandlungen an dem Werk „Dying Light“, die bis zum Datum der Abmahnung über den Anschluss der Unterlassungsschuldnerin stattgefunden haben.
Was tun gegen eine Abmahnung Techland?
Bei einer auf das Urheberrecht gestützten Abmahnung sollten Sie zunächst überprüfen, ob jemand in Ihrem Haushalt Täter der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung sein kann.
Oder ob möglicherweise andere Ursachen, wie z. B. ein offenes, also nicht verschlüsseltes WLAN, als Ursache in Betracht kommt. Da eine Unterlassungserklärung eine mindestens 30 Jahre lange Vertragsbindung auslösen kann, ist bei der Abgabe einer solchen Erklärung Vorsicht geboten. Nutzen Sie daher einfach unsere „Erste Hilfe nach Erhalt einer Abmahnung“ und fordern eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Wir helfen Ihnen gerne!