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Mir liegt eine Abmahnung der Firma STOP OVER REISEN GmbH (ehemals STOP OVER Reisen GmbH & Co. KG, 74177 Bad Friedrichshall) aus München zur Begutachtung vor. Diese lässt über ihre Münchner Rechtsanwälte Noll & Hütten mit Abmahnung vom 21.10.2016 eine Onlinebetreiberin abmahnen.

Abmahnung STOP OVER REISEN GmbH – Hintergrund

Es geht um die Verletzung der Marke STOPOVER. Die STOP OVER REISEN GmbH ist Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Wort- & Bildmarke STOP OVER REISEN (AZ: DE 396510094) für bestimmte Waren oder/und Dienstleistungen der Klassen 39 und 36.

Die STOP OVER REISEN GmbH bietet nach eigenen Angaben seit Jahren unter der Marke STOP OVER REISEN Dienstleistungen im Bereich Reiseveranstaltung mit Schwerpunkt Malediven an. Nach § 14 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) ist ausschließlich der Markeninhaber berechtigt, die zu seinen Gunsten eingetragene Marke zu verwenden. Dritten ist es im geschäftlichen Verkehr untersagt, diese Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers zu benutzen.

Bei einer Zuwiderhandlung kann der Markeninhaber Dritte gemäß § 14 Abs. 5 Satz 1 MarkenG auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Zudem ist der Verletzer dem Markeninhaber gegenüber zur Auskunft über den Umfang der Nutzungshandlungen verpflichtet. Zudem unter bestimmten Voraussetzungen auch zum Schadensersatz nach § 14 Abs. 8 Satz 1 MarkenG.

Verletzungshandlung

Die Verletzerin bietet unter ihrer Domain Leistungen an, in denen die geschützte Dienstleistungen der STOP OVER REISEN GmbH enthalten sein sollen. Die STOP OVER REISEN GmbH ist nach eigenen Angaben seit 27 Jahren als Maledivenspezialist tätig und bietet ihre Dienstleistungen unter der Marke STOP OVER REISEN an.

Dadurch, dass die Verletzerin unter einer Domain, welche die Begriffe „Malediven“ und den Begriff „Stopover“ enthält, Dienstleistungen aus dem Reisebereich, ebenfalls mit Schwerpunkt Malediven anbieten, wird der Bekanntheitsgrad der STOP OVER REISEN GmbH als Maledivenspezialist ausgenutzt. Bei Kunden würde der Eindruck entsteht, hinter der Domain der Verletzerin stehe die STOP OVER REISEN GmbH. Bei der Domain würde die Gefahr der Verwechslung mit der bezeichneten Wort- und Bildmarke der STOP OVER REISEN GmbH bestehen. Zudem wird der Markenkern von STOP OVER REISEN verletzt, da bei einer Wort- und Bildmarke auch der prägende Wortlaut alleine, wie im vorliegenden Fall Stopover, geschützt ist.

Abmahnung STOP OVER REISEN GmbH – Was wird gefordert?

Die Anwälte der Rechteinhaberin fordern zur Vermeidung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens, die monierte Markennutzung unverzüglich zu ändern. Ferner fordern sie eine durch ein Vertragsstrafeversprechen gesicherte Unterlassungserklärung innerhalb von einer Woche abzugeben.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, eines Auskunftsanspruchs sowie derer Rechtsverfolgungskosten behalte sich die Rechteinhaberin einstweilen vor.

Abmahnung – Was können Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Firma STOP OVER REISEN GmbH erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Senden Sie mir Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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