Skip to main content

Herr Steffen Beetz aus Demmin lässt, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Tabbert aus Demmin, eine von uns vertretene Mandantin wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen, die damit zusammenhängt, dass das Foto angeblich ohne Zustimmung des Urhebers in einer eBay Auktion verwendet worden sein soll.

Rechtsanwalt Steffen Tabbert fordert neben der sofortigen Unterlassung der Nutzung des in Rede stehenden Fotos und um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen, die Abgabe einer beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Als Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes wird in der Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe von 5.001 € angesetzt.

Ferner werden für die Abmahnung unter Berücksichtigung eines Gegenstandswertes von 10.000 € Abmahnkosten von 745,40 € netto gefordert.

Bei derartigen Abmahnungen sollten Sie auf eine Einhaltung der Frist achten, da anderenfalls die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung droht. Ohne vorhergehende fachliche Überprüfung der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt sollten Sie aber nicht handeln und vor allem nicht voreilig eine vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Dies kann zu unberechtigten Verpflichtungen führen.

In vielen Fällen gibt es alternative Verhaltensmöglichkeiten, um die Abmahnung zu beantworten. Ob es z.B. ratsam ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.


Ähnliche Beiträge