Frau Serap Altürk aus Herne, vertreten durch Rechtsanwalt Alexander Hufendiek (Mitglied der ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) aus Essen, lässt einen Onlinehändler abmahnen, der verschiedene Lichtbilder bei eBay im Rahmen einer ungenehmigten Bildnutzung genutzt haben soll.
Abmahnung Serap Altürk – Rechtlicher Hintergrund
Frau Serap Altürk ist nach eigenen Angaben Urheberin der durch den abgemahnten Onlinehändler auf der Internethandelsplattform eBay verwendeten Lichtbilder.
Das streitgegenständliche Bildmaterial sei gem. § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt. „Gemäß § 72 Abs. 1 UrhG sind Lichtbilder […] genauso geschützt wie Lichtbildwerke.“ (Wanckel, Foto- und Bildrecht, 2.Aufl. 2006, S.217)
Die Verwendung geschützter Werke von Frau Altürk ohne deren Zustimmung sei als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung i. S. der §§ 16, 19a UrhG urheberrechtswidrig. Frau Altürk sei als Urheberin berechtigt, sämtliche aus der urheberrechtswidrigen Nutzung des streitgegenständlichen Bildmaterials resultierenden Rechte geltend zu machen. Aufgrund dieser angeblich bestehenden Rechtsverletzungen stünden Frau Altürk Unterlassungs-, Auskunfts-, und Schadensersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97,101 UrhG, 242 BGB zu.
Abmahnung Serap Altürk – Was wird gefordert?
Es wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen zehn Tagen gefordert. Ein Entwurf wurde der Abmahnung beigefügt.
Ferner werden Abmahnkosten in Höhe von 124,00 € zzgl. Umsatzsteuer sowie ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 400,00 € gefordert. Ebenfalls werden Auskunftsansprüche geltend gemacht.
Abmahnung Serap Altürk – Was können Sie tun?
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Frau Serap Altürk erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann gegen ein zu vereinbarendes Pauschalhonorar vorgerichtlich weiter, falls dies erforderlich sein sollte.