Skip to main content

Mir liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Motion E-Commerce GmbH zur Prüfung vor. Die Rechteinhaberin wird vertreten von den CBH Rechtsanwälten aus Hamburg. Diese sprechen regelmäßig urheberrechtliche Abmahnungen für die Motion E-Commerce GmbH aus. Mir liegen bereits mehrere Abmahnungen vor.

Abmahnung e-commerce Gmbh

© peopleimages.com | # 1487565937 | stock.adobe.com

Hintergrund der Abmahnung der Motion E-Commerce GmbH

Die Abmahnung richtet sich an private Verkäufer, die bei eBay Kleidungsstücke anbieten. In jede Auktion wurden Bilder hinzugefügt. Dies dient dazu, den Artikel besser zu beschreiben. Die Bilder wurden allerdings aus dem Internet entnommen, ohne eine Berechtigung des Rechteinhabers einzuholen. Rechteinhaber ist in diesen Fällen die Motion E-Commerce GmbH.

Für aktive Auktionen oder sonstige Dinge im Netz benötigt man ein Foto, das durch eine Suche bei Google schnell gefunden ist. Mit zwei/drei Klicks ist das Foto schließlich kopiert und in die eigene Auktion oder auf der eigenen Website eingefügt. Vielen Personen ist dabei nicht bewusst, dass Bilder nur für eigene Zwecke genutzt werden können, wenn eine Lizenz erworben wurde. Der Rechteinhaber des jeweiligen Fotos muss also in die Verwendung oder Veröffentlichung des Bildes einwilligen. Dies ist der Fall, wenn gerade für diesen Zweck eine Zahlung geleistet wurde.

Wurde also keine Lizenz erworben und hat der Rechteinhaber in die Verwendung für die geplante Auktion nicht eingewilligt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. So liegt der Sachverhalt auch in den Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte, die die Motion E-Commerce GmbH hat aussprechen lassen.

Folgen der Abmahnung der Motion E-Commerce GmbH

Ist eine Urheberrechtsverletzung gegeben und eine Abmahnung durch die CBH Rechtsanwälte ausgesprochen, kann der Rechteinhaber diverse Ansprüche geltend machen. Dazu gehören eine Unterlassungserklärung, ein Auskunftsanspruch und Zahlungsansprüche.

1. Unterlassungsanspruch

Durch die Unterlassungserklärung sollen schließlich weitere Urheberrechtsverletzungen vermieden werden. Diese beinhaltet nämlich eine Vertragsstrafe für den Fall, dass es zu wiederholten Urheberrechtsverletzungen kommt.

2. Auskunftsanspruch und Schadensersatz der Motion E-Commerce GmbH

Mit dem Auskunftsanspruch soll festgestellt werden, über welchen Zeitraum das Bild online war. Diese Information ist maßgeblich für die Höhe des Schadensersatzes.

Die Motion E-Commerce ist berechtigt, Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung des Bildes zu verlangen. Wie bereits ausgeführt, hängt die Höhe des Schadensersatzes von der Dauer der Nutzung des Bildes ab.

In der Abmahnung erfolgt aus diesem Grund noch keine konkrete Benennung eines Schadens. Erst im Nachgang und nach der Erfüllung der Auskunftsansprüche kann dieser schließlich durch die CBH Rechtsanwälte beziffert werden. In aller Regel ist der in Ansatz gebrachte Schadensersatz dabei zu hoch. Gerade gegenüber Verbrauchern sind die vielfach zitierten MFM-Empfehlungen gerade nicht anwendbar. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die CBH Rechtsanwälte durchaus zu einer vergleichsweisen Einigung bereit sind.

3. Rechtsanwaltsgebühren der CBH Rechtsanwälte

Schließlich besteht bei einer Urheberrechtsverletzung die Verpflichtung, Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Nach der Vorschrift des § 97a Abs. 3 UrhG ist der Streitwert auf 1.000,00 € begrenzt, wenn die Rechtsverletzung durch einen Verbraucher begangen wurde. Die Gebühren berechnen sich demnach auf einen Betrag von 147,56 €. Ist eine nicht rein private Nutzung gegeben, belaufen sich die geltend gemachten Gebühren auf einen wesentlich höheren Betrag.

Vorsicht vor Vertragsstrafe durch CBH Rechtsanwälte

Aus mindestens einem Fall ist uns bekannt, dass die Motion E-Commerce GmbH die abgegebenen Unterlassungserklärungen überwacht. Werden die Fotos nach der Abgabe der Unterlassungserklärung nochmals verwendet oder aus beispielsweise abgelaufenen Auktionen bei eBay nicht entfernt, droht die Geltendmachung von sehr hohen Forderungen (Vertragsstrafen) durch die CBH Rechtsanwälte. In einem aktuellen Fall wird beispielsweise ein wiederholter Verstoß behauptet, aufgrund dessen schließlich eine Vertragsstrafe von 3.000,00 € und die Abgabe einer weiteren Unterlassungserklärung gefordert werden.

Es ist demnach notwendig, dass eine vollständige und unwiderrufliche Entfernung der Fotos an sämtlichen Stellen erfolgt.

Abmahnung erhalten, was tun?

Wenn Sie auch eine urheberrechtliche Abmahnung der Motion E-Commerce GmbH erhalten haben, dann können Sie mir diese gerne zusenden. Oft lassen sich auch andere Lösungen erzielen als die geforderten. Ich schaue sie mir an und werde Ihnen dann einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie mit dem Fall idealerweise umgehen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
* Pflichtfelder
Ziehe Dateien hier her oder
Max. Dateigröße: 512 MB.
    Es können beliebig viele Dateien hochgeladen werden.
    *

    Ähnliche Beiträge