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Uns liegt eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH aus Hamburg vom 17.05.2017 zur Prüfung vor. Die Rechteinhaberin vertritt die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner. Es geht um eine Markenverletzung im Onlinehandel an der Marke „MO“.

Abmahnung MO Streetwear GmbH – Rechtlicher Hintergrund

Die MO Streetwear GmbH ist auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen tätig. Bekleidungsstücke, Accessoires und Schuhe der MO Streetwear GmbH werden u. a. unter dem Zeichen „MO“ angeboten und vertrieben. Die Bezeichnung „MO“ genießt hierbei markenrechtlichen Schutz aufgrund einer Priorität vom 06.07.1999 beanspruchenden DE-Marke 39939194 „MO“. Die Marke genießt Schutz für u. a. Bekleidungsstücke der Klasse 25 sowie Taschen und Portemonnaies in Klasse 18.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er in Deutschland ohne Zustimmung der MO Streetwear GmbH über seinen gewerblichen eBay-Account unter Verwendung des Zeichens „Mo“ Portemonnaies bewirbt, anbietet und vertreibt. Durch das Bewerben, Anbieten und Inverkehrbringen von Portemonnaies unter Verwendung des Zeichens „MO“ sei eine offensichtliche Markenverletzung gegeben. Bei Warenidentität bzw. hochgradiger Waren- und Zeichenähnlichkeit soll aufgrund der selbständig kennzeichnenden Stellung des Zeichens „Mo“ in der Gesamtbezeichnung eine offensichtliche Verwechslungsgefahr i. S. d. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vorliegen.

Abmahnung MO Streetwear GmbH – Forderungen?

Die Abmahnerin fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb von neun Tagen. Ferner verlangt sie Erstattung einer 1,3 Geschäftsgebühr in Höhe von 1.171,67 € inkl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, berechnet nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 €.

Ebenfalls fordert sie unter Vorlage geeigneter Unterlagen Auskunft über Namen und Anschriften von Lieferanten, anderer Vorbesitzer, sämtlicher gewerblicher Abnehmer oder Auftraggeber (soweit vorhanden) sowie der Menge der erhaltenen und/oder bestellten Waren einschließlich des Ein- und Verkaufspreises sowie des erzielten Gesamtumsatzes und Gewinns zu erteilen.

Abmahnung MO Streetwear GmbH – Was können Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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    Update 18.05.2020

    Zwischenzeitlich gibt es Veränderungen bei der Marke „MO“. Inhaberin der deutsche Wortmarke DE 399 39 194 – MO ist nunmehr die FAST Fashion Brands GmbH, Hamburg.

    Uns liegt eine weitere Abmahnung der CBH Rechtsanwälte vom 12.05.2020 in Bezug auf die Nutzung der Marke „MO“ vor.  Betroffen ist eine Privatverkäuferin, die ein T-Shirt des portugisischen Labels „MO“ unter der Bezeichnung „MO WOMAN“ bei eBay angeboten hat.

    Die Rechteinhaberin fordert von der Betroffenen Unterlassung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferne verlangen die Anwälte Erstattung von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 50.000 €, mithin 1.822,96 €.


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