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Uns liegt eine Abmahnung vom 10.06.2016 der Firma Medical Art Service, Inhaberin Frau Isabel Christensen zur Prüfung vor. Die Münchener Kanzlei K & E Rechtsanwälte vertreten die Rechteinhaberin.

Hintergrund ist die nicht genehmigten Nutzung einer medizinisch-wissenschaftlichen Illustration (Bild) auf einer gewerblich genutzten Internetseite.

Update: Uns liegt auch schon ein Schreiben vom 22.11.2013 im Auftrag der Firma Medical Art Service, Inhaberin Frau Isabel Christensen vor. Auch in diesem Schreiben geht es um die Nutzung einer medizinisch-wissenschaftlichen Illustration (Bild) auf gewerblich genutzten Internetseiten.

Hintergrund der Abmahnung Medical Art Service

In der Nutzung der beanstandeten Illustration/Zeichnung sieht die Gegenseite eine Verletzung des der Urheberin allein zustehenden Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne des § 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Die Firma Medical Art Service berechnet nach eigenen Angaben für eine vergleichbare Nutzung der streitgegenständlichen Zeichnung eine Jahres-/Mindestlizenz von 465 € netto. Danach besteht bei einer einjährigen Nutzungsdauer im Wege der Lizenzanalogie ein Schadensersatzanspruch von mindestens 465 €.

Ferner sind durch die Nichtnennung der Urheberin weitere Rechte aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht gem. § 13 Satz 2 UrhG verletzt. Daher ist ein 100%-iger Aufschlag auf das übliche Nutzungshonorar zu zahlen. Daraus ergibt sich insgesamt ein Schadensersatzanspruch von mindestens 930 €.

Was fordert die Abmahnung?

Die Rechteinhaberin fordert neben der sofortigen Unterlassung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben fordert sie Auskunft über den Umfang der Nutzung zur Berechnung etwaiger Schadensersatzforderungen.

Schließlich verlangen sie für die Abmahnung Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 15.000 € und einer 1,5 Geschäftsgebühr sowie Auslagenpauschale, mithin 995,00 € netto. Dies ergibt einschließich dem Lizenzschadensersatz eine Gesamtforderung von 1.925 €.

Abmahnung Medical Art Service – was können Sie tun?

Auf die Abmahnung der K & E Rechtsanwälte sollten Sie unbedingt fristgerecht reagieren. Es empfiehlt sich allerdings nicht, ohne vorhergehende fachliche Überprüfung der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und/oder die von der Kanzlei vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Möglicherweise gibt es aber in Ihrem Fall alternative Verhaltensmöglichkeiten, um die Forderung abzuwenden oder zu reduzieren. Fragen sie uns über unser Kontaktformular.


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