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Uns liegt eine Abmahnung von Frau Marianne Küstner-Brennemann, handelnd unter der Unternehmensbezeichnung MKB-Deskkart vom 01.03.2018 zur Prüfung vor. Die Abmahnerin vertreten MBBS Rechtsanwälte. Hintergrund ist eine nicht lizenzierte Verwendung von Kartografie (Stadtplan/Landkarte) in einem gewerblich genutzten Internetauftritt.

Abmahnung Marianne Küstner-Brennemann – Rechtlicher Hintergrund

Frau Küstner-Brennemann ist nach eigenen Angaben Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte an Stadtplankartografie sowie Land- und Übersichtskarten, die unter dem Namen „RB-Deskkart“ oder „Welt-Atlas“ veröffentlicht sind. Sie betreibt ihr Unternehmen als Einzelkauffrau. Die Kartografie von Frau Küstner-Brennemann beruht auf der persönlichen, geistigen Schöpfung ihres verstorbenen Ehemannes Ralf Brennemann. Für beide gelten nach der Rechtsprechung der volle Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Als alleinige Erbin des kartografischen Unternehmens ist sie Inhaberin der Nutzungsrechte an dieser Kartografie.

Frau Küstner-Brennemann hat einen umfangreichen Kundenkreis, dem sie u. a. für Stadtpläne, Reiseführer und Werbepläne die gesamte Breite ihrer Kartografie zur Nutzung in allen Medien (Print, CD- ROM, Internet usw.) lizenziert. Sie vergibt die Lizenzen an ihre Kunden nur in Form von einfachen Nutzungsrechten zum vereinbarten Gebrauch. Die Vergabe von Unterlizenzen ist den Kunden nicht gestattet.

Frau Küstner-Brennemann hat ermittelt, dass der Abgemahnte Betreiber des in der Abmahnung näher bezeichneten Internetauftritts ist. Dabei ist es unerheblich, ob er die Webseite selber erstellt oder ob er die Erstellung beauftrage oder auch nur gebilligt hat. Es komme auch nicht darauf an, ob ihm ggf. Dritte die Inhalte zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt haben. Als Betreiber der Seite sei er jedenfalls für die in seinem Namen und in seinem Auftrag veröffentlichten Inhalte täterschaftlich verantwortlich. Er verwendet für sein Internetangebot Kartenmaterial aus den Kartensubstanzen der Abmahnerin. Das Einprogrammieren eines Kartenausschnittes aus den Stadtplänen und Landkarten sei kostenpflichtig und dürfe nur nach Abschluss eines Lizenzvertrages erfolgen.

Was fordert die Abmahnung Marianne Küstner-Brennemann?

MBBS Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen elf Tagen . Daneben fordert die Rechteinhaberin Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren in Höhe von 1.140,00 €. Schließlich fordern die Rechtsanwälte die Erstattung von Anwaltskosten von EUR 334,75 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer verlangt.

Abmahnung Marianne Küstner-Brennemann – Was können Sie tun?

Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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    Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag ohne nähere Überprüfung des Falles zu zahlen und die von MBBS Rechtsanwälte vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Lassen Sie die Abmahnung vielmehr durch meine Kanzlei im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen.


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