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Der Stadtplanverlag Freytag-Berndt u. Artaria KG aus Wien lässt über MBBS Rechtsanwälte, Hamburg die Verletzung von Urheberrechten durch eine nicht lizenzierte Nutzung von Kartenmaterialien, sog. Kartografie, abmahnen.

Was fordert die Abmahnung

Als Inhaber der Nutzungsrechte an der Stadtplankartografie fordert die Firma Freytag-Berndt u. Artaria KG von dem Betroffenen den Nachweis eines Lizenzvertrages oder einer sonstigen schriftlichen Gestattung eines dazu Berechtigten, z.B eines Werbeplangherausgebers. Für den Fall, dass kein Lizenzrecht besteht, fordert das Unternehmen die dauerhafte Löschung des beanstandeten Kartenmaterials aus dem Webauftritt sowie dem maßgeblichen Webserver.

Schließlich wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung und Lizenzschadenserstz in Höhe von 2.640,00 € für die vergangene Nutzung des Kartenmaterials sowie Anwaltskosten für die Abmahnung von weiteren 679,10 € gefordert.

Was können Sie gegen eine Abmahnung der Freytag-Berndt u. Artaria KG tun?

Da auch Stadtpläne eine geistige Schöpfung sind, die urheberrechtsfähig sind, bedarf es zu jeder Nutzung einer entsprechenden Lizenz des Rechteinhabers. Liegt diese nicht vor, bestehen gem. § 97 UrhG Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Gleichwohl sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet und bezahlt werden, da mit dem daraus entstehenden Unterlassungsvertrag zu weitreichende Verpflichtungen verbunden sein können. Oftmals gibt es alternative Lösungsmöglicheiten.

Nutzen Sie einfach unsere Erste Hilfe nach Erhalt einer Abmahnung und fordern eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an! Dort erfahren Sie dann auch die weiteren Handlungsmöglichkeiten.


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