Skip to main content

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH vom 13.10.2013, vertreten durch Schulenberg & Schenck Rechtsanwälte aus Hamburg, vor. Forever Living Products Germany GmbH ist nach eigenen Angaben ein Unternehmen, das im Rahmen eines geschlossenen Vertriebssystems (Multi Level Marketing System) hochwertige und beratungsintensive Aloe Vera Produkte sowie Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetikprodukte in Deutschland und Europa vertreibt.

Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH – um was geht es?

Inhaltlich geht es bei der Abmahnung um einen vertraglichen Unterlassungsanspruch im Rahmen eines angeblichen Verstoßes gegen interne Vertriebsrichtlinien des selektiven Vertriebssystems. Das Vertriebssystem erlaubt es den Vertriebspartnern von Forever Living Products Germany GmbH nicht, Waren an Wiederverkäufer zu vertreiben, die diese wiederum über das Internet, insbesondere eBay oder Amazon weiterverkaufen.

Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH – was können Sie tun?

Verstöße gegen die Richtlinien eines geschlossenen Vertriebssystems können empfindliche Folgen haben. Im schlimmsten Fall besteht für den Auftraggeber ein fristloses Kündigungsrecht. Es kann aber auch Auskunfts- und Unterlassungsansprüche für den Vertriebspartner geben, die im Rahmen des Vertriebspartnervertrages zu erfüllen sind. Hier ist im Allgemeinen eine genaue Aufklärung des Sachverhalts erforderlich und Fingerspitzengefühl, wie mit einer solchen Situation umzugehen ist. Die Funktionsfähigkeit eines geschlossenen oder auch selektiven Vertriebssystems ist dem Unternehmen oftmals sehr wichtig, weshalb im Falle von berechtigten Unterlassungs-, Auskunfts- und ggf. Schadensersatzansprüchen auch schnell gerichtliche Maßnahmen gegen den Vertriebspartner eingeleitet werden.

Sollten Sie eine ähnliche Abmahnung von Forever Living Products Germany GmbH erhalten haben, steht ihnen meine Kanzlei gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.


Ähnliche Beiträge