Mir liegte eine Abmahnung vom 07.05.2015 der Firma spahochdrei KG aus Hirrlingen zur Prüfung vor. Die Rechteinhaberin ist vertreten durch die Hamburger Kanzlei Dommel Schlosser & Partner Rechtsanwälte. Diese sprechen gegenüber einem Mitbewerber eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschützem Bildmaterial ab.
Abmahnung spahochdrei KG – Hintergrund
In der Abmahnung der spahochdrei KG geht es um die angeblich ungenehmigte Benutzung von 4 Fotos in einem kommerziellen Onlineshop mit Produktbezug.
Die Firma spahochdrei KG macht Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche nach den §§ 97, 97a, 101 UrhG und § 242 BGB geltend.
Zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr wird innerhalb kurzer Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Forderungen der Abmahnung spahochdrei KG?
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hat sich die Anspruchstellerin bis zur Auskunfterteilung vorbehalten. Insoweit sind noch keine konkreten Beträge bekannt.
Nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnungen von der Anwaltskanzlei sollten Sie unbedingt auf die Einhaltung der gesetzten Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung achten, da anderenfalls die Beantragung einer gerichtlichen Einstweiligen Verfügung droht.
Was sollten Sie nach einer Abmahnung der spahochdrei KG tun?
Sprechen Sie vor irgendeiner Reaktion unverbindlich mit Rechtsanwalt Harzheim im Rahmen eine kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles, bevor Sie handeln. Möglicherweise lässt sich die Forderung abwenden oder reduzieren.
Was können Sie generell nach Erhalt einer urheberrechtichen Abmahnung wegen der Verwendung geschützen Bildmaterials tun? Weitere Tipps sehen Sie auf unserer Seite Abmahnung Bildrecht.