Skip to main content

Abmahnung der Luxottica Group S.p.A, Italien, vertreten  durch die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen Rechtsanwälte erhalten?
Uns liegt ein Abmahnschreiben der Kanzlei vom 10.06.2015 vor, mit dem eine Markenverletzung an der Marke RAY-BAN gerügt wird. Nach Durchführung einer Grenzbeschlagnahme, soll sich angeblich zulasten der hiesigen Mandantin herausgestellt haben, dass es sich bei 19 von ihr im Ausland bestellter Sonnenbrillen um Produktfälschungen (Plagiaten) der Marke RAY-BAN handelt. Die Luxottica Group S.p.A. ist Inhaberin der am 15.11.1955 angemeldeten deutschen Marke DE 700118 – RAY-BAN für die Nizza Klasse 09: Sonnenbrillen, Schutzbrillen, Jagdbrillen und Brillengläser.

Was wird mit der Abmahnung der Luxottica Group gefordert?

Mit der Abmahnung wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft  zu Bestellmengen, Warenvorräten, Lieferanten und Abnehmern sowie erheblicher Aufwendungs- und Schadensersatz gefordert.

Grundsätzlich ist es gem. §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG markenrechtlich verboten, mit eingetragenen Marken gekennzeichnete Waren in die Europäischen Gemeinschaft einzuführen, feilzuhalten, anzubieten und/oder zu vertreiben und/oder zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen, sofern es sich nicht um Waren handelt, die nachweislich von dem Rechteinhaber oder mit deren Zustimmung hergestellt und im Inland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

Ob eine Markenverletzung gegeben ist, muss im Einzelfall genau geprüft werden. So ist es z.B. erforderlich, dass die Markenverletzung im geschäftlichen Verkehr, also in einem geschäftlichen Rahmen, und nicht privat erfolgt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung der Luxottica Group erhalten haben?

Lassen Sie den Vorwurf der Abmahnung durch meine Kanzlei prüfen. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bin ich auf Markenrecht spezialisiert. Das Markenrecht ist kompliziert und hat viele Facetten. Möglicherweise stellt sich heraus, dass der mit der Abmahnung erhobene Markenvorwurf nicht gerechtfertigt ist. Anderenfalls sollten versucht werden, den Schaden so gering wie möglich zu halten und gegebenenfalls an die Abgabe einer fachgerechten und auf den konkreten Fall angepassten modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gedacht werden. Ein Fehlverhalten Ihrerseits kann im Markenrecht, gerade bei bekannten und wertvollen Marken, sehr teure Auswirkungen haben. Anwaltlicher Rat sollte daher in jedem Fall eingeholt werden.

Sollten Sie auch eine Abmahnung der Luxottica Group S.p.A. erhalten haben oder Fragen zu einer markenrechtlichen Abmahnung haben, senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das in der rechten Sidebar erreichbare Kontaktformular unverbindlich zu. Wir melden uns dann bei Ihnen gerne kurzfristig mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles.


Ähnliche Beiträge