Mir liegt eine Abmahnung der Constantin Film Verleih GmbH zur Prüfung vor. Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte (heute Frommer Legal) aus München mahnt für die Rechteinhaberin einen Anschlussinhaber ab. Hintergrund ist eine angeblich über seinen Internetanschluss im Dezember 2017 über ein Peer-to-Peer Netzwerk (Internettauschbörse) durchgeführte illegale Verbreitung des Filmwerks “All Eyes on Me”.
Update zu Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH
Mir liegen auch zahlreiche weitere Abmahnungen der Firma Constantin Film Verleih GmbH zur Prüfung vor. Diese wird stets von Waldorf Frommer Rechtsanwälte (heute Frommer Legal) aus München vertreten. Im Dezember 2011 ging es um das Filmwerk Wickie und die starken Männer. Dieses wurde illegal auf einer Internet Tauschbörse zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt.
Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH – Hintergrund
Die Kanzlei WALDORF FROMMER ist bereits seit vielen Jahren im Abmahngeschäft für verschiedene bekannte Rechteinhaber im Bereich der Wahrnehmung von Filmrechten tätig. Die Kanzlei ist auf diesem Gebiet des Urheberrechts spezialisiert. Die Kanzlei ist dafür bekannt, dass sie die Forderungen nachhaltig und konsequent verfolgt.
Was fordert die Abmahnung?
Die Rechteinhaberin fordert, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen zwei Wochen. Schließlich bieten sie an, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 915,00 € als pauschalen Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten zu zahlen. Damit kann der Vorgang außergerichtlich beigelegt werden. Im Rahmen der obigen Gesamtforderung werden die Anwaltskosten mit 215,00 € berechnet, als Schadensersatz wird ein Lizenzschaden in Höhe von 700,00 € angesetzt.
Bei dem Film „Wickie und die starken Männer“ wird auch ein Vergleichsvorschlag unterbreitet. Dieser geht dahin, insgesamt EUR 956,00 als pauschalen Schadensersatz einschließlich Anwaltskostenzu zahlen.
Was tun gegen die Abmahnung?
Die Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharings durch die Constantin Film Verleih GmbH ist ernst zu nehmen. Auf keinen Fall achtlos beiseitezulegen. Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen. Ebenso nicht, die von WALDORF FROMMER Rechtsanwälte vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Derartige Erklärungen können lebenslange und häufig auch nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen auslösen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden.
Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einer kostenlose Ersteinschätzung melden.
Fragen kostet nichts!
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