Herr Christian Daum als Inhaber von Bildrechten mahnt wegen der Verletzung von Urheberrechten über Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt ab. Betroffen ist ein Unternehmer, der ein über einen Bilderdienst erworbenes Lichtbild auf einer gewerblichen Webseite verwendet, ohne auf die Urheberschaft des Rechteinhabers hinzuweisen (fehlende Urhebernennung).
Hintergrund der Abmahnung von Christian Daum
Neben anwaltlichen Abmahnkosten von 546,69 € fürdert Rechtsanwalt Schlösser für seinen Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz.
Als Schadensersatz für die fehlende Urhebernennung, Mehrfachverwendung und einen Zuschlag wegen Nutzung in einem Onlineshop verlangt Herr Daum nach den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) pauschal ein Betrag von 600,- €.
Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 1.146,69 €.
Was können Sie gegen eine Abmahnung von Christian Daum tun?
Die gegen Sie erhobenen Urheberrechtsvorwürfe sollten Sie umgehend anwaltlich prüfen lassen.
Nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist besteht die dringende Gefahr, dass die Unterlassungsforderungen gegen Sie durch eine gerichtliche Eilentscheidung (Einstweilige Verfügung) durchgesetzt werden. Dadurch entstehen weitere vermeidbare Kosten.
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.000,01 € sollten Sie auf keinen Fall unterzeichnen.
Auch sollten Sie nicht unüberlegt eine Unterlassungserklärung abgeben und damit ein Schuldeingeständnis abgeben. Lassen Sie sich auch nicht durch das unterbreitete Zahlungsangebot verlocken. Lassen Sie sich vielmehr anwaltlich von einem Spezialisten beraten und Ihren Fall genauer prüfen. Möglicherweise gibt es auch in Ihrem Fall alternative Handlungsmöglichkeiten. Diese zeigen wir Ihnen gerne auf.