Mir liegt eine Abmahnung des Berufsfotografen Bernhard Hase aus Bad Ilburg zur Begutachtung vor. Diesen vertritt die Kanzlei Ulrich R. Lamkemeyer aus Melle. Der Rechteinhaber lässt mit Abmahnung vom 07.06.2018 einen Webseitenbetreiber abmahnen, der ein Foto unter Verletzung von Urheberrechten auf seiner Webseite genutzt hat.
Abmahnung Bernhard Hase – Rechtlicher Hintergrund
Herr Bernhard Hase hat festgestellt, dass ein von ihm geschaffenes Foto auf der Internetseite des Onlinehändlers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Soweit feststellbar, sind weder Nutzungsrechte erworben worden, noch wurde ein Lizenzvertrag abgeschlossen. Insbesondere erfolgt auch keine Nennung des Urhebers. Durch die Verwendung des Bildes auf der Internetseite des Webseitenbetreibers sind urheberrechtliche Nutzungsrechte gemäß § 15 und 16 UrhG. verletzt.
Was fordert die Abmahnung Bernhard Hase?
Für den Fall, dass ein Foto ohne Lizenz oder ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen öffentlich genutzt wird, steht dem Urheber bzw. dem Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte grundsätzlich entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.
In derartigen Angelegenheiten sollte schnellstmöglich dafür gesorgt werden, dass das Bildmaterial endgültig aus dem Internet entfernt wird.
Rechtsanwalt Lamkemeyer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen einer Woche. Ferner wird die Erstattung von Netto-Abmahnkosten nebst Auslagenpauschale auf Basis eines Gegenstandswertes von 7.352,00 €, mithin 612,80 € gefordert. Ebenfalls wird ein Schadensersatz in Höhe von 1.352,00 € geltend gemacht.
Abmahnung – Was können Sie tun?
Sie sollten fristgemäß eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis abgegeben. Hinsichtlich des geltend gemachten Schadensersatzes stellt sich dann lediglich noch die Frage der Angemessenheit der Höhe der Forderung. Insoweit sollte jeder Einzelfall sorgfältig überprüft werden, um festzustellen, ob möglicherweise Reduzierungsmöglichkeiten bei der Berechnung des Lizenzschadensersatzes bestehen.
Insoweit stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung. Wir haben schon eine Vielzahl derartiger Urheberrechtsverletzungsfälle bearbeitet und können Ihnen möglicherweise helfen, weitere Schäden zu vermeiden und auch Zahlungsforderungen zu reduzieren.
Wenn Sie auch eine Abmahnung von Herrn Bernhard Hase erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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