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Der Berufsfotograf Bernhard Hase aus Bad Ilburg, vertreten durch die Kanzlei Ulrich R. Lamkemeyer aus Melle, lässt mit Abmahnung vom 07.06.2018 einen Webseitenbetreiber abmahnen, der ein Foto unter Verletzung von Urheberrechten auf seiner Webseite genutzt haben soll.

Abmahnung Bernhard Hase – Rechtlicher Hintergrund

Herr Bernhard Hase will festgestellt haben, dass ein von ihm geschaffenes Foto auf der Internetseite des Onlinehändlers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Soweit feststellbar, seien weder Nutzungsrechte erworben worden, noch sei ein Lizenzvertrag abgeschlossen worden. Insbesondere erfolgt auch keine Nennung des Urhebers. Durch die Verwendung des Bildes auf der Internetseite des Webseitenbetreibers seien urheberrechtliche Nutzungsrechte gemäß § 15 und 16 UrhG. verletzt worden.

Abmahnung Bernhard Hase – Was wird gefordert?

Rechtsanwalt Lamkemeyer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen einer Woche. Ferner wird die Erstattung von Netto-Abmahnkosten nebst Auslagenpauschale auf Basis eines Gegenstandswertes von 7.352,00 €, mithin 612,80 € gefordert. Ebenfalls wird ein Schadensersatz in Höhe von 1.352,00 € geltend gemacht.

Abmahnung Bernhard Hase – Was können Sie tun?

Für den Fall, dass ein Foto ohne Lizenz oder ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen öffentlich genutzt wird, steht dem Urheber bzw. dem Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte grundsätzlich entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

In derartigen Angelegenheiten sollte schnellstmöglich dafür gesorgt werden, dass das Bildmaterial endgültig aus dem Internet entfernt wird.

Im Anschluss daran sollte fristgemäß eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Hinsichtlich des geltend gemachten Schadensersatzes stellt sich dann lediglich noch die Frage der Angemessenheit der Höhe der Forderung. Insoweit sollte jeder Einzelfall sorgfältig überprüft werden, um festzustellen, ob möglicherweise Reduzierungsmöglichkeiten bei der Berechnung des Lizenzschadensersatzes bestehen. Insoweit stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung. Wir haben schon eine Vielzahl derartiger Urheberrechtsverletzungsfälle bearbeitet und können Ihnen möglicherweise helfen, weitere Schäden zu vermeiden und auch Zahlungsforderungen zu reduzieren. Nehmen Sie auf jeden Fall unverbindlich unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch und entscheiden dann, wie Sie sich in ihrem Falle weiter verhalten wollen.


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