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Herr Bernd Kasper aus Lüneburg, vertreten durch die Kanzlei Heldt, Zülch & Partner aus Hamburg, lässt einen Webseitenbetreiber abmahnen, der angeblich ein Foto unter Verletzung von Urheberrechten auf seiner Webseite genutzt haben soll.

Abmahnung Bernd Kasper – Hintergrund

Herr Bernd Kasper habe laut Abmahnung festgestellt, dass ein von ihm geschaffenes Foto auf der Internetseite des Abgemahnten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Soweit feststellbar, seien weder Nutzungsrechte erworben worden, noch sei ein Lizenzvertrag mit dem Rechteinhaber abgeschlossen worden. Insbesondere erfolgt auch keine Nennung des Urhebers.

Durch die Verwendung des Bildes auf der Internetseite des Abgemahnten seien urheberrechtliche Nutzungsrechte gemäß § 16 UrhG und § 19a UrhG verletzt worden.

Abmahnung Bernd Kasper – Was wird gefordert?

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen 14 Tagen gefordert. Ein Entwurf wurde der Abmahnung beigefügt.

Des Weiteren werden Auskünfte und Schadensersatz in Höhe eines Vergleichsbetrages von 450,00 € gefordert. Ferner wird die Erstattung von Abmahnkosten nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer auf Basis eines Gegenstandswertes von 5.000,00 €, mithin 492,54 € gefordert.

Abmahnung Bernd Kasper – Was können Sie tun?

Für den Fall, dass ein Foto ohne Lizenz oder ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen öffentlich genutzt wird, stehen dem Urheber bzw. dem Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

In derartigen Angelegenheiten sollte schnellstmöglich dafür gesorgt werden, dass das Bildmaterial endgültig aus dem Internet entfernt wird.

Im Anschluss daran sollte fristgemäß eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Hinsichtlich des geltend gemachten Schadensersatzes stellt sich in den berechtigten Fällen dann noch die Frage der Angemessenheit der Höhe der Forderung. Insoweit muss jeder Einzelfall sorgfältig überprüft werden, um festzustellen, ob möglicherweise Reduzierungsmöglichkeiten bei der Berechnung des Lizenzschadensersatzes bestehen. Insoweit stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung. Wir haben schon eine Vielzahl von Urheberrechtsverletzungsfällen bearbeitet und können Ihnen helfen, weitere Schäden zu vermeiden und auch in der Regel Zahlungsforderungen zu reduzieren. Nehmen Sie auf jeden Fall unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch und entscheiden dann, wie Sie sich in ihrem Falle weiter verhalten.


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