Sie haben eine Hermes [Hermès] Abmahnung erhalten? Die Kanzlei Grünecker Patent- und Rechtsanwälte vertritt die Rechteinhaberin. Es geht um das Zeichen HERMÈS.
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Hintergrund der Abmahnung von Hermes
Das Modeunternehmen Hermès lässt über die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung an dem Produkt aussprechen. Das französische Unternehmen ist ein Hersteller von Luxus-Modeartikeln wie Parfüm, Gürtel, Handtaschen und Accessoires.
Wurde Ihre Fälschung bereits am Zoll beschlagnahmt?
Das Verfolgen der Markenverletzungen beginnt oft schon am Zoll bei der Einfuhr. Als Inhaber von Markenrechten kann man einen allgemeinen Sperrvermerk wegen markenrechtlicher Einschränkungen anmelden. Dies geschieht in der Weise, dass keine Plagiate nach Deutschland eingeführt, sondern gleich am Zoll beschlagnahmt werden.
Die Plagiate wie z. B. Taschen kommen häufig aus China. Ist der Zoll der Ansicht, dass die eingeführten Waren Produktfälschungen sind, wird der Rechteinhaber informiert und die Ware zunächst nicht an den Besteller weitergeleitet.
Markenverletzung
Bei einer Verletzung der geschützten Marke kann aufgrund der versuchten Einfuhr von Fälschungen nach Art. 9 GMVO, §§ 4, 14 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Nr. 2, 4 MarkenG eine Abmahnung von Hermes durch die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte erfolgen. Diese ist meistens kostenintensiv.
Verkauf von Hermes Plagiaten auf eBay
Zu einer Abmahnung von Grünecker Rechtsanwälten kann es im Auftrag von Hermes auch beim Verkauf von Fälschungen bei eBay kommen. Da das Markenrecht jedoch nur bei geschäftsmäßigem Handeln anwendbar ist, muss zunächst einmal geprüft werden, ob der Abgemahnte, der gefälschte Hermes Artikel angeboten hat, überhaupt gewerblich auf eBay gehandelt hat. Ein geschäftliches Handeln kann beispielsweise ausgeschlossen sein, wenn eine Auflösung des Haushalts in Betracht kommt. Dann kann u.U. keine Absicht der Gewinnerzielung vorliegen.
Ist der Anbieter gewerblich tätig oder nicht?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Urteil vom 04.12.2008 (I ZR 3/06) zur Frage des gewerblichen Handelns bei eBay beschäftigt. Dabei hat der BGH in einem offiziellen Leitsatz festgelegt, welche Kriterien zur Frage, ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, gelten. Danach gilt, dass generell eine Gesamtschau der relevanten Umstände vorzunehmen ist, wozu z. B. wiederholte, gleichartige Angebote, ggf. auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters und viele Bewertungen zählen.
Wer z. B. nur 1-2 Produkte pro Monat verkauft und diese nicht neu sind, ist in der Regel nicht gewerblich tätig. Wer mehrere gleiche neue Artikel anbietet, kann bereits gewerblich sein.
Was tun gegen eine Abmahnung von Hermes?
Wenn Sie auch eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, dann können Sie mir diese gerne zusenden. Oft lassen sich auch andere Lösungen erzielen als die geforderten. Ich schaue sie mir an und werde Ihnen dann einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie mit dem Fall idealerweise umgehen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
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