Mir liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Splash News and Pictures LLC aus Las Vegas, USA zur Prüfung vor. Diese mahnt mit Schreiben vom 04.08.2020 wegen unerlaubter Fotonutzung ab.
Die Kanzlei JBB Rechtsanwälte aus Berlin vertritt dabei die Abmahnerin. Hintergrund ist die Nutzung von 47 Bildern auf der Webseite des Abgemahnten.
Abmahnung Splash News and Pictures LLC – Rechtlicher Hintergrund
Die Splash News and Pictures LLC beliefert nach eigenen Angaben führende Print-, Online-und Rundfunkmedien mit Fotografien und weiteren Inhalten. Ein weltumspannendes Netz von eigenen und zuliefernden Fotografen garantiere eine aktuelle internationale Bildberichterstattung.
Durch einen externen Dienstleister wurde die Splash News and Pictures LLC darauf aufmerksam, dass der Abgemahnte auf seiner Homepage 47 Fotos nutzt. Die Lizenzrechte der von ihm genutzten Fotos liegen ausschließlich bei der Splash News and Pictures LLC. Diese hat an ihn keine Rechte erteilt.
Aufgrund der unerlaubten Verwendung steht der Splash News and Pictures LLC gemäß § 97 UrhG ein Unterlassungsanspruch zu. Ebenso besteht ein Schadensersatzanspruch sowie ein Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung. Schließlich besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten gegen den Abmahner.
Forderungen der Abmahnung
Wegen dieser Urheberrechtsverletzung verlangen die Anwälte der Splash News and Pictures LLC Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz. Entsprechende Anprüche ergeben sich aus § 97 UrhG. Die Splash News and Pictures LLC fordert Beseitigung und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen zehn Tagen.
Ferner fordern die Anwäte von der Splash News and Pictures LLC Erstattung von Abmahnkosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 25.000,00 €, mithin 1.211,50 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sowie einen Lizenzschadensersatz in Höhe von 22.560,00 €.
Bei Zahlung innerhalb einer Frist von vier Wochen erklären sich die Anwälte der Splash News and Pictures LLC mit einer pauschalisierten Vergleichszahlung in Höhe von 18.000,00 € einverstanden.
Abmahnung Splash News and Pictures LLC – Was können Sie tun?
Haben Sie auch eine Abmahnung der Splash News and Pictures LLC erhalten? Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung an unsere Kanzlei.
Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das folgende Kontaktformular zu. Ich überprüfe diese und zeigen Ihnen die Handlungsmöglichkeiten auf. Gerne helfe ich Ihnen anschließend im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
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