Rolf Bernstengel ist Inhaber der Marke PHARUS-PLAN und beansprucht, sämtliche Nutzungsrechte an seinen Stadtplankartografien, Landkarten und Übersichtskarten zu besitzen und zu verwalten.
Er lizenziert seine Kartografien in der Regel als einfache Nutzungsrechte, ohne Unterlizenzrechte.
Typischer Fall aus dem Jahr 2013 einer PHARUS-PLAN-Abmahnung
- Der Vorwurf: Ein Stadtplanausschnitt wurde ohne Lizenz auf einer Webseite als Anfahrtsbeschreibung oder Standortkarte genutzt.
- Vertreten wirksam durch MBBS Rechtsanwälte, die die Rechte von PHARUS-PLAN geltend machen.
- Geforderte Maßnahmen und Leistungen:
- Sofortige Entfernung des Kartenmaterials von der Website und vom Webserver
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz (entgangene Lizenzgebühren) inkl. 50 % Verletzerzuschlag wegen fehlender Copyrightangabe – insgesamt meist 1.345,80 € in bekannten Fällen
- Anwaltskosten (z. B. 729,23 € oder vergleichbare Sätze)
- Auskunftspflicht über Dauer, Umfang und Nutzung des Kartenmaterials
Rechtliche Risiken und typische Angriffspunkte
- Rechteinhaberschaft prüfen: Es muss geprüft werden, ob PHARUS-PLAN / Bernstengel tatsächlich der rechtmäßige Inhaber der Rechte ist.
- Angemessenheit der Forderungen: Die geforderten Beträge (Lizenz und Zuschlag) sind oft hoch angesetzt und möglicherweise überzogen.
- Verletzerzuschlag: Der Zuschlag wegen fehlender Urhebervermerke (z. B. 50 %) ist ein häufiger Streitpunkt.
- Form & Fristen: Die Abmahnung muss formal korrekt sein, und die Frist für Reaktion darf nicht versäumt werden.
- Unterlassungserklärung: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft sehr weit gefasst – eine pauschale Unterschrift kann weitreichende Verpflichtungen begründen.
- Beweislast & Dokumentation: Der Abmahner muss den Vorwurf substantiiert belegen (Screenshots, Logdaten etc.).
Übersenden Sie uns unverbindlich Ihre Abmahnung!
Empfohlene Vorgehensweise
- Ruhe bewahren – vermeiden Sie überstürzte Reaktionen.
- Fristen einhalten – sonst drohen gerichtliche Schritte.
- Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen – insbesondere nicht die vorgelegte Unterlassungserklärung ohne Prüfung.
- Juristische Prüfung – ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht kann:
- die Abmahnung und Forderungen prüfen,
- eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen,
- Verhandlungen führen und Forderungen ggf. abwehren oder mindern.
Empfohlene Vorgehensweise
- Ruhe bewahren – lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Fristen beachten – Ignorieren kann zu einstweiligen Verfügungen führen.
- Nichts vorschnell unterschreiben – Unterlassungserklärungen sollten geprüft oder modifiziert werden.
- Anwalt einschalten – ein spezialisierter Anwalt für Urheberrecht prüft die Berechtigung der Forderungen, Nachweise und entwickelt eine Verteidigungsstrategie.
Fazit
Eine Abmahnung von PHARUS-PLAN / Rolf Bernstengel kann erhebliche finanzielle Risiken bergen – aber nicht jede Forderung ist rechtlich stichhaltig. Insbesondere bei überhöhten Lizenzforderungen, unklarer Rechtekette oder weitreichenden Unterlassungsverpflichtungen liegt Verhandlungsspielraum.
Ihr Anwalt für Urheberrecht bei PHARUS-PLAN-Abmahnungen
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Wir analysieren Ihr Abmahnschreiben, bewerten die Erfolgsaussichten und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie – damit Sie nicht mehr bezahlen, als wirklich erforderlich ist.