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Mir liegt eine Abmahnung der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG aus Ostfildern zur Prüfung vor. Mairdumont vertritt MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl Schröder aus Hamburg. Diese mahnen einen Landkreis wegen der Verletzung von Urheberrechten ab. Es geht um die unerlaubte Nutzung einer Landkarte auf der Website einer Kommune.

Forderungen der Abmahnung MAIRDUMONT

Die Kanzlei MBBS Rechtsanwälte fordert für Ihre Mandantin entweder den Nachweis, dass ein gültiger Lizenzvertrag besteht oder, für den Fall, dass kein Lizenzvertrag existiert, das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der Webseite. Sie verlangt auch und das sofortige Löschen der Grafik aus den entsprechenden Verzeichnissen des Servers.

Des Weiteren möchte Mairdumont eine strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren einschließlich eines 50%igen Verletzerzuschlags wegen eines fehlenden Copyright-Hinweises in Höhe von EUR 1.149,54 haben. Für die Abmahnkosten der Kanzlei MBBS Rechtsanwälte fordert die Kanzlei zusätzlich Anwaltskosten von EUR 555,60.

Hintergrund zu den Abmahnungen + Auskunft

Nach Darstellung der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG verwendet die abgemahnte Kommune auf ihrer Internet-Seite in einem PDF-Kartenmaterial aus den kartografischen Werken (Stadtplänen und Landkarten) der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG. Dies, ohne zuvor einen entsprechenden Lizenzvertrag abgeschlossen zu haben. Deshalb verletzt die abgemahnte Kommune mit der Nutzung der Kartografie bestehendes Recht.

Uns lagen auch schon am 08.07.2013 und am 05.03.2015 ein Abmahnschreiben der Firma MAIRDUMONT GmbH & Co KG zur Prüfung vor. Auch hier vertraten die MBBS Rechtsanwälte Meyer-Bohl, Schröder, Hamburg gegen eine norddeutsche Gemeinde. Es ging auch in den Jahren 2013 und 2015 schon um die unerlaubte Verwendung von Kartografie (Kartenausschnitt/ Stadtplanausschnitt). Und zwar in einem Übersichtsplan zu einem Baugrundgutachten auf der Homepage der Gemeinde.

Schließlich fordert die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG die abgemahnte Kommune noch dazu auf, innerhalb einer genannten Frist Auskunft über den Umfang und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials zu erteilen. Dies insbesondere zu Nutzungsumfang in anderen Medien (zum Beispiel Unternehmensbroschüren und –prospekten).

Fall 1: Abmahnung United Navigation GmbH

Mir lag auch schon eine mit Schreiben vom 08.07.2013 ausgesprochene Abmahnung der Firma MAIRDUMONT GmbH & Co KG und United Navigation GmbH zur Prüfung vor. Auch in diesem Fall mahnen MBBS Rechtsanwälte einen Gewerbetreibenden ab. Grund ist die unerlaubte Verwendung von Kartografie, (Kartenausschnitt/ Stadtplanausschnitt) im Rahmen eines Lagehinweises für ein Immobilienprojekt.

Fall 2: Abmahnung MAIRDUMONT | Forderungen

Die Kanzlei MBBS fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Außerdem fordert die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG Schadensersatz in Höhe von 1.682,25 €. Ferner fordern die Anwälte Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 612,80 €.

Die Kartografie ist zudem umgehend von der Website zu nehmen und die entsprechende Grafik aus dem oben genannten Verzeichnis auf dem Webserver zu löschen.

Das Kartenmaterial darf auch nach Eingabe der genauen Internetadresse der Bilddatei nicht mehr aufrufbar sein. Auch etwaige Back-up-Dateien sollen überprüft werden, damit es nicht zu einer versehentlichen Rücksicherung des Kartenmaterials kommt.

Fall 3: Abmahnung vom 05.03.2015 | Forderungen

Die Anwälte fordern entweder ein entsprechender Lizenznachweis oder für den Fall, dass kein Lizenzvertrag existiert, das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der Webseite, sowie die Löschung der betroffenen Grafiken von dem jeweiligen Webserver.

Des Weiteren wird zur Vermeidung einer ansonsten bestehenden Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie zugunsten der Rechteinhaberin Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren. Die entgangene Lizenz beläuft sich nach Angaben von MBBS Rechtsanwälte auf 1.149,54 €.

Des Weiteren wird Auskunft über den Umfang und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials in ggf. genutzten anderen Medien gefordert. Für die Abmahnkosten der Kanzlei MBBS Rechtsanwälte werden zusätzlich Anwaltskosten von 612,80 € berechnet.

Allgemeines zu den Schadensersatzforderungen

Außerdem verlangt sie Schadensersatz für die rechtswidrige Nutzung der Kartografie zu. Dieser besteht nach Angaben von MBBS aus der entgangenen Lizenzgebühr, die die abgemahnte Kommune auch bei einer vertragsgemäßen Nutzung hätte zahlen müssen.

Die reguläre Lizenzgebühr für genutzten Karte gemäß Preisliste der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG beläuft sich auf 1.121,50 €. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich dabei nach der Anzahl und der Größe der Ausschnitte. Bei der Größe kommt es nach den Darstellungen der Rechteinhaberin auf die abgebildete Fläche der Originalkartografie an. Die von der Abgemahnten gewählte, gegebenenfalls verkleinerte oder vergrößerte Darstellung im Internet oder im Ausdruck ist nicht relevant. Im vorliegenden Fall geht es um einen Kartenausschnitt im Originalformat DIN A5.

Neben der eigentlichen Lizenzgebühr erhebt die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG einen Aufschlag von 50 %, da die abgemahnte Kommune entgegen den Lizenzbedingungen keinen geeigneten Copyright-Hinweis auf die Herkunft des Kartenmaterials angebracht habe.

Die MAIRDUMONT GmbH & Co. KG beziffert den ihr dadurch entstandenen Schaden mit 50 % der regulären Lizenzgebühr. Ein derartiger Aufschlag ist nach Angaben von MBBS Rechtsanwälte in der Rechtsprechung anerkannt.

Abmahnung MAIRDUMONT GmbH & Co. KG – was können Sie tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

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