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Uns liegen mehrere Abmahnungen der CrossFit Inc. zur Prüfung vor. Das in den USA ansässige Unternehmen mahnt die Betreiber von Fitnesstudios und Händler von Sportgeräten ab. Es geht dann um die Verletzung der Marke CROSSFIT in der Werbung. Eine Lizenz zur Nutzung haben die Betroffenen vom Markeninhaber nicht.

Abmahnung Crossfit Inc. | Marke Crossfit

© ty | #277239243 | stock.adobe.com

Die erste uns bekannte Abmahnung wurde für die Rechteinhaberin von der Hamburger Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzlei Harmsen Utescher ausgesprochen. Weitere Abmahnungen folgten von der Kanzlei Bird & Bird aus München.

UPDATE 27.03.2019

Uns liegen in gleicher Sache weitere Abmahnungen der CrossFit Inc. wegen Nutzung der Marke CROSSFIT in den Jahren 2018 und 2019 vor. Die letzte Abmahnung datiert auf den 15.03.2019, ausgesprochen von der Kanzlei Bird & Bird LLP aus München. Der Abmahner fordert Unterlassung sowie Erstattung von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 200.000 €, mithin insgesamt 3.593,20 € inklusive Umsatzsteuer.

UPDATE 11.04.2019

Uns erreichte heute eine weitere Abmahnung der CrossFit Inc. vom 09.04.2019 wegen Nutzung der Marke CROSSFIT durch die Kanzlei Bird & Bird. Betroffen ist der Betreiber eines Fitnesstudios, der den Begriff Crossfit im Rahmen des Internetauftritts seines Sportstudios nutzt. Auch hier wird Unterlassung sowie Erstattung von Abmahnkosten gefordert. Der Gegenstandswert für die Abmahnung ist aber zwischenzeitlich auf 250.000 € angewachsen, sodass die CrossFit Inc. die Erstattung von Abmahnkosten von insgesamt 4.045,41 € fordert.

Update 01.09.2020

Eine neue Abmahnwelle der CrossFit Inc. nunmehr mit Sitz in Washington DC rollt auf Betreiber von Fitnesstudios zu. Uns liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Bird & Bird vom 31.08.2020 vor. Erneut fordert die Kanzlei für Ihre Mandantin Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Die Abmahnkosten belaufen sich Dank der MwSt.-Reduzierung gegenwärtig auf 3.943,42 €.

Update 16.12.2021

Uns hat heute eine Abmahnung der CrossFit, LLC, 1250 Connecticut Ave NW,
Ste 700, Washington DC 20036-2643, USA erreicht. Die Abmahnung spricht die Kanzlei Bird & Bird, Büro München aus. Die Abmahnkosten belaufen sich gegenwärtig auf einem Streitwert von 250.000 €. Dies beinhaltet eine 1,5 Gebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer, insgesamt 4.455,96.

Abmahnung CrossFit Inc. – Rechtlicher Hintergrund

Nach den Darstellungen aus der letzten Abmahnung vom 09.04.2019 handelt es sich bei der Firma CrossFit Inc. um ein weltweit führendes Unternehmen welches Produkte und Dienstleistungen rund um Personal-Training, Gesundheit, Ernährung und Fitness anbietet. Crossfit ist ein markenrechtlich geschütztes Fitness-Programm, das sowohl als eine Philosophie der körperlichen Ertüchtigung konzipiert ist, als auch als kompetitiver Fitness-Sport.

Zudem vertreibt die Crossfit Inc. Fitnessgeräte, die auf ihr Trainingskonzept zugeschnitten sind. Der Name Crossfit und die Marke Crossfit werden seit vielen Jahren für Produkte und Dienstleistungen rund um Gesundheit und Fitness, Ernährung, Sport und Training benutzt. Die Marke wird über die Webseite der Rechteinhaberin über mehr als ein Jahrzehnt beworben. Der angesprochene Verkehr assoziiert die Marke Crossfit und die entsprechenden Domainnamen mit der Rechteinhaberin und ihren Produkten und Dienstleistungen.

Eingetragene Marken CROSSFIT

Die CrossFit Inc. beruft sich auf verschiedene eingetragene Marken, die das Zeichen CROSSFIT schützen. Insbesondere werden de folgenden Wortmarken genannt:

  • die Unionsmarke 012 850 673 – CROSSFIT mit Priorität vom 06.05.2014, geschützt unter anderem für Fitnessgeräte in Klasse 28;
  • sowie die deutsche Marke DE 302015035251 – Crossfit mit Priorität vom 20.4.2015, geschützt unter anderem für Fitnessgeräte in Klasse 28.

Die Rechteinhaberin beruft sich auf ihr ausschließliches Recht, die Produkte unter der Marke Crossfit anzubieten oder zu vertreiben. Durch die Nutzung des Begriffs CROSSFIT seitens der Abgemahnten ohne eine entsprechende Lizenz liegt nach Auffassung der Rechtsanwälte der Rechteinhaberin eine Markenverletzung vor. Der Verkehr erkennt die bekannten Crossfit Produkte und geht davon aus, dass der Abgemahnte ein zertifizierter Hersteller oder Fitnessbetrieb ist und das bekannte Crossfit Trainingskonzept nutzt. Es besteht daher Verwechslungsgefahr.

Abmahnung CrossFit Inc. – Was wird gefordert?

Die von der Abmahnung betroffenen werden aufgefordert, die Markenverletzung umgehend einzustellen und die Verwendung des Begriffs CrossFit zu unterlassen. Sie werden aufgefordert, eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist beigefügt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Auskunft und Schadensersatz bleibt vorbehalten.

Des Weiteren werden die Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 50.000,00 € bis 250.000 €, mithin 1.531,90 € bis 4.556,00 € geltend gemacht.

Abmahnung CrossFit Inc. – Was können Sie tun?

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung der Firma CrossFit erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Wenn Sie auch eine Abmahnung von Herrn Markus Miliczek erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

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