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Ich habe eine Abmahnung der BVB Merchandising GmbH vom 17.06.2025 vorliegen. Diese wird vertreten von Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen. Es geht um die Verletzung von Kennzeichenrechten.

Hintergrund der Abmahnung

Die BVB Merchandising GmbH hat festgestellt, dass in einem Onlineshop die Marken „BVB„, „Borussia Dortmund“ und „BORUSSIA“ verwendet werden, ohne dass diese zugestimmt haben. Es werden Aufkleber angeboten und Flaschenöffner.

Rechtliche Begründung

Als Begründung wird angegeben, dass die §§ 14 Abs. 5 und 15 Abs. 4 MarkenG betroffen sind. Aber auch § 8 Abs. 1 UWG und § 1004 BGB, was insgesamt ein sofortiges Unterlassen rechtfertigt. Die Wiederholungsgefahr kann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden, die durch eine Vertragsstrafe abgesichert wird.

Forderung der Abmahnung BVB Merchandising GmbH

Es wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, die kurzfristig abzugeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Eilbedürftigkeit einer solchen Verletzungshandlung und dem Schaden, der der BVB Merchandising GmbH entstanden ist, eine Fristverlängerung nicht gewährt werden kann.

Auskunft

Um den Schaden beziffern zu können, besteht gemäß § 19 MarkenG bzw. den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ein Auskunftsanspruch:

  • Wie viele solcher Aufkleber, Flaschenöffner und Schlüsselanhänger werden zum Verkauf – versehen mit den oben bezeichneten Schriftzügen – angeboten und vertrieben bzw. beworben?
  • Welche Einstandskosten für Sie sind entstanden.
  • Welche Einkünfte haben Sie durch die Verkäufe erzielt.
  • Welche Gewinne haben Sie aus den Verkäufen generiert.

Die Auskünfte sind ebenfalls in einer nachvollziehbaren und übersichtlich gegliederten Ausstellung kurzfristig zu erledigen.

Schadensersatz der Abmahnung BVB Merchandising GmbH

Des Weiteren sind Sie der BVB Merchandising GmbH nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag im Sinne der § § 683 S. 1, 677, 670 BGB gemäß ständiger Rechtsprechung bzw. nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sowie nach § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet, die unserer Mandantschaft entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen. Diese betreffen nach einem Streitwert von 50.000 € insgesamt 2.123,08 €.

Abmahnung erhalten, was tun?

Wenn Sie auch eine markenrechtliche Abmahnung der BVB Merchandising GmbH erhalten haben, dann können Sie mir diese gerne zusenden. Oft lassen sich auch andere Lösungen erzielen als die geforderten. Ich schaue sie mir an und werde Ihnen dann einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie mit dem Fall idealerweise umgehen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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