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Das Unternehmen Ultra Records, LLC, vertreten durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt, mahnt wegen Verletzung des Urheberrechts ab und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung,

es ab sofort zu unterlassen, bei Vermeidung einer angemessenen, von Ultra Records, LLC für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, die Tonaufnahme „Cheerleader“ des Künstlerprojekts OMI oder einzelne Teile hiervon, im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen bzw. es zu ermöglichen, dass die Tonaufnahme über einen ihm gehörenden Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht wird, und

Ultra Records, LLC einen Betrag in Höhe von € 364,50 zu bezahlen.

Abmahnung Ultra Records, LLC – Hintergrund der Abmahnung

Nach seiner Darstellung ist Ultra Records, LLC Inhaberin ausschließlicher Rechte an dem Album „ME 4 U“ sowie den darauf enthaltenen Tonaufnahmen des Künstlerprojekts „OMI“. Nach Darstellung von Ultra Records, LLC hat die Betroffene eine Urheberrechtsverletzung dadurch begangen, dass über ihren Internetanschluss in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk unter anderem die Dateien „OMI – Cheerleader – Various Artists / Bravo The Hits 2015“ anderen Nutzern zum Download angeboten wurde (Filesharing). Dagegen richtet sich die Abmahnung.

Außerdem ist der Abmahnung ein Datenblatt beigefügt, in dem eine nach Auffassung von Ultra Records, LLC festgestellte IP-Nummer mit den Informationen des Providers über die Identität des hinter der IP-Nummer stehenden Anschlussinhabers. Dies sei ein Anscheinsbeweis dafür, dass zu dem fraglichen Zeitpunkt mit der fraglichen IP-Adresse von dem Anschluss der Betroffenen eine Verbindung zum Internet bestand.

Mit dem Ermittlungsprogramm eines Software-Unternehmens habe beweissicher dokumentiert werden können, dass über den Anschluss der Betroffenen die Datei im Internet zum kostenlosen Download angeboten wurde.

An diese Informationen ist Ultra Records, LLC dadurch gelangt, dass das Unternehmen im Anschluss an die Feststellung der Rechtsverletzung bei dem zuständigen Landgericht ein Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG durchgeführt hat. Nach der Antragstellung hat das zuständige Landgericht eine offensichtliche Rechtsverletzung festgestellt und dem Internetprovider der Betroffenen eine Auskunftserteilung gestattet.

Die Betroffene sei als Anschlussinhaberin auch für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich, da die betreffende Datei über den Internetanschluss der Betroffenen öffentlich zugänglich gemacht worden ist.

Sollte die Betroffene diese Täter Vermutung entkräften können, sei sie unter Umständen als Störer für die festgestellte Rechtsverletzung verantwortlich, da sie mit dem Internetanschluss eine Gefahrenquelle eröffnet habe und den Anschluss nicht ausreichend gegen unerlaubte Zugriffe Dritter geschützt habe.

Deshalb macht Ultra Records, LLC einen Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG gegen die Betroffene geltend. Außerdem begehrt Ultra Records, LLC den Ersatz des ihr entstandenen Schadens nach § 97 Abs. 2 UrhG. Für die Schadenspauschale sei maßgeblich, dass die Datei über den Anschluss der Betroffenen einer unüberschaubaren Vielzahl von Personen öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Außerdem macht Ultra Records, LLC noch einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 97a Abs. 3 UrhG für die angefallenen Gerichts-, Anwalts- und Technikkosten geltend.

Abmahnung Ultra Records, LLC – was können Sie tun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Ultra Records, LLC erhalten haben, wenden Sie sich gerne unverbindlich an meine Kanzlei und nehmen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falls in Anspruch. Entscheiden Sie danach, ob Sie uns mit der weitergehenden Betreuung der Angelegenheit beauftragen möchten. Insofern vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein individuelles Pauschalhonorar.


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